Landesverordnung zur Änderung der Nebentätigkeitsverordnung – keine Ablieferungspflicht für Nebentätigkeiten zur Betreuung von Flüchtlingen im öffentlichen Dienst
Mit EPoS-Schreiben vom 20.10.2016 informiert die ADD über eine Änderung der Nebentätigkeitsverordnung. In der geänderten Verordnung wird die Ablieferungs-pflicht für Vergütungen, die für Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung von Flüchtlingen im öffentlichen Dienst gewährt werden, für die Jahre 2015 bis 2016 ausgesetzt. Diese Vergünstigung kommt auch den in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindlichen Beamtinnen und Beamten zugute.
Fortführung der Altersteilzeit
In einem EPoS-Schreiben an die Schulleitungen aller rheinland-pfälzischer Schulen teilt die Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig mit, dass die Landesregierung beschlossen hat, die Altersteilzeit im Schulbereich fortzuführen.
Im „Bericht zur Überprüfung der Wirkungen der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz“ wird u. a. festgestellt, dass eine Verbesserung der Einstellungssituation junger Lehrkräfte und die Möglichkeit des flexiblen Übergangs vom aktiven Dienst in den Ruhestand erreicht wurden.