Mitbestimmungsrechte des ÖPR´s beim Abschluss von PES-Verträgen
Eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung der örtlichen Personalvertretung beim Abschluss von PES-Verträgen kann im Einzelfall arbeitsrechtliche Konsequenzen (z.B. unbefristeter Arbeitsvertrag) nach sich ziehen. Gerade im Projekt Erweiterte Selbstständigkeit ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung und der zuständigen Personalvertretung unerlässlich. In diesem Zusammenhang wurden Schulleitungen von der Projektleitung PES gebeten, den örtlichen Personalräten alle Informationstexte aus dem PES-Portal auszudrucken, die die Beteiligungsrechte des ÖPR betreffen (Projektbeschreibung, Glossar, Leitfaden, FAQ-Liste, Rundschreiben).