Fortführung der Altersteilzeit
In einem EPoS-Schreiben an die Schulleitungen aller rheinland-pfälzischer Schulen teilt die Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig mit, dass die Landesregierung beschlossen hat, die Altersteilzeit im Schulbereich fortzuführen.
Im „Bericht zur Überprüfung der Wirkungen der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz“ wird u. a. festgestellt, dass eine Verbesserung der Einstellungssituation junger Lehrkräfte und die Möglichkeit des flexiblen Übergangs vom aktiven Dienst in den Ruhestand erreicht wurden.
Altersteilzeit wird aufgrund der erhöhten Altersgrenze (65 + X) zukünftig erst ab dem 56. Lebensjahr gewährt werden. Damit ist sichergestellt, dass die Altersteilzeit wie bisher in den letzten neun Jahren vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze und ggf. drei Jahre über die gesetzliche Altersgrenze hinaus in Anspruch genommen werden kann.
An den Voraussetzungen für die Gewährung der Altersteilzeit und den finanziellen Rahmenbedingungen wird sich nichts ändern.
Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Vorbereitung.
Im Vorgriff auf die zu erwartende Regelung, kann Altersteilzeit ab dem Schuljahr 2017/2018 beantragt werden. Hierzu muss ein Antrag bis zum 01. Februar 2017 auf dem Dienstweg der ADD oder dem Ministerium für Bildung (für den Bereich der Studienseminare) vorgelegt werden.
Das für den Antrag notwendige und an die neue Rechtslage angepasste Antragsformular, wird auf der Internetseite der ADD bereitgestellt. (Pfad: add.rlp.de, Anträge und Infos, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung, Downloads)