Was ändert sich - Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Mehrarbeit im Schuldienst“
Am 1. August 2018 tritt die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Mehrarbeit im Schuldienst“ in Kraft. In seinem Eposschreiben an alle staatlichen Schulen und staatlichen Studienseminare in Rheinland-Pfalz sowie die Schulen in privater Trägerschaft, stellt Herr Dr. Thews vom Ministerium für Bildung die wesentlichen Änderungen der Neufassung gegenüber der alten Verwaltungsvorschrift heraus.
Dokumentation der Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern
In letzter Zeit erreichen den BPR BBS eine Vielzahl von Anfragen bezüglich der Dokumentation der Arbeitszeit von Lehrkräften bzw. der Absicht von Schulleitungen, ein „sogenanntes“ Arbeitszeitkonto einzuführen.
Hintergrund hierfür ist der Bericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2016, der in Folge der Überprüfung von berufsbildenden Schulen moniert, dass Kolleginnen und Kollegen, deren Unterricht, beispielsweise durch einen frühzeitigen Entlasstermin von Abschlussklassen, ausfällt nicht adäquat eingesetzt werden.