Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze und Anpassung der Altersermäßigung
Am 03. Juli 2015 informierte die Schulabteilung der ADD alle Schulen in Rheinland-Pfalz darüber, dass mit dem „Neunten Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze auch für Lehrkräfte in Kraft getreten ist. Das Gesetz wurde am 24.06.2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Rheinland-Pfalz veröffentlicht (S. 90 ff.).
Im Rahmen dieses Gesetzes, wurde auch § 9 der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung an die höhere Altersgrenze angepasst.
Wiedereingliederung nach §11 Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements nur mit Zustimmung des Amtsarztes und Genehmigung der ADD
Nach Auskunft des MBWWK ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein Beratungsangebot an die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Bestehende Entscheidungsstrukturen werden durch das BEM nicht verändert.
Wenn die Empfehlung einer Ärztin/eines Arztes des Instituts für Lehrergesundheit lautet, eine gestufte Wiedereingliederung durchzuführen, dann muss auf Antrag der betroffenen Kollegin/des betroffenen Kollegen die Schulbehörde über die Herabsetzung des Regelstundenmaßes befinden.