Personalgespräche bei der ADD
Bei der ADD werden so genannte Personalgespräche geführt, wenn z.B. Konflikte an den Schulen aufgetreten sind oder aus gesundheitlichen Gründen über die weitere Verwendung einer Lehrkraft zu entscheiden ist.
Prüfertätigkeit in den Ausschüssen der Kammern
– genehmigungs– bzw. anzeigepflichtige Nebentätigkeit?
Bei der Tätigkeit von beamteten Lehrerinnen und Lehrern in den Prüfungsausschüssen der Kammern handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die zugleich eine Nebentätigkeit darstellt, die aber kraft Gesetzes nicht als Nebentätigkeit gilt. Deshalb muss keine Nebentätigkeitsgenehmigung beantragt werden. Eine Anzeigepflicht entfällt wegen der dienstlichen Veranlassung dieser Tätigkeit.