Unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung im Computerbereich
Mit der „Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in Schulen sowie die System- und Anwendungsbetreuung vom 01.12.2000“ wurde eine klare Aufgabenteilung zwischen Land und Schulträgern erreicht. Die mit den kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Vereinbarung legt fest, dass der Schulträger für die Ausstattung und die Netzwerkadministration und Betriebssicherheit der Computer und Netzwerke verantwortlich ist. Für die unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung sowie für die Aus- und Fortbildung im Rahmen der Informations- und Kommunikationstechnik ist das Land zuständig.
Aufgaben der unterrichtsbezogenen Anwendungsbetreuung sind insbesondere:
- First-Level-Support (Begutachtung von Störungen, Meldung an den Sachkostenträger oder Behebung von Störungen, soweit mit Hilfe von Fehlerbehandlungsroutinen möglich),
- Grundeinweisung der Lehrkräfte in die Nutzung der PCs bzw. Netze,
- laufende Fortbildungen in der Nutzung von Lernsoftware,
- Verwaltung und Pflege von Benutzerkonten,
- Festlegen der Benutzerrechte,
- Beheben geringfügiger technischer Probleme („Erste Hilfe“),
- Drucker betriebsbereit halten.
Zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der unterrichtsbezogenen Anwendungsbetreuung werden den Schulen Fördermittel durch das Land zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Fördermittel für ein Schuljahr orientiert sich an der veröffentlichten Schülerzahl des Vorjahres (in der Sekundarstufe II gegenwärtig: 5,50 € je Schüler/-in).
Wie können die Mittel für die Anwendungsbetreuung verwendet werden?
- Abschluss eines Werkvertrages mit Dritten (z.B. Comupterfirmen, Elternteile, volljährige Studenten)
- Abrechnung von Mehrarbeit für Lehrkräfte der Schule
- Inanspruchnahme von Anrechnungs-/Entlastungs-stunden von Lehrkräften (für den BBS-Bereich mit den Schwerpunkten Wirtschaft/ Technik maximal sechs Anrechnungsstunden)
Die Mittel für die Anwendungsbetreuung können auch auf die möglichen Verwendungen
gesplittet werden. Schulen in privater Trägerschaft dürfen Anrechnungsstunden nur dann gewährt werden, wenn diese von staatlich zugewiesenen Lehrkräften in Anspruch genommen werden.
Sofern sich die Schule für die Inanspruchnahme von Anrechnungsstunden entscheidet, ist die gewünschte Anzahl in die Datenbank EDISON (Elektronisches Daten- und Informationssystem Schule Online) einzutragen.
Vor Eintragung der Daten in die Datenbank EDISON ist der örtliche Personalrat im Rahmen seiner Informations- und Erörterungsrechte zu beteiligen.
Die Schulen werden vom MBWWK Mitte bis Ende Februar des Jahres angeschrieben und über ihre zur Verfügung stehen Mittel für die unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung informiert. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.