Personalgespräche bei der ADD
Bei der ADD werden so genannte Personalgespräche geführt, wenn z.B. Konflikte an den Schulen aufgetreten sind oder aus gesundheitlichen Gründen über die weitere Verwendung einer Lehrkraft zu entscheiden ist.
Zu diesen Gesprächen kann die betroffene Lehrkraft einen Personalrat ihres Vertrauens hinzuziehen. Bei personellen Angelegenheiten, bei denen die vorläufige Dienstenthebung, die Einbehaltung von Dienstbezügen oder die Erhebung der Disziplinarklage droht, bestimmt der Personalrat mit, wenn der betroffene Beamte das beantragt (LPersVG § 79, Abs. 2 Nr. 14).
Daher rät der BPR allen Kolleginnen und Kollegen, falls sie zu Personalgesprächen der ADD geladen sind, sich zunächst Rat suchend an den BPR zu wenden. Wir bitten alle örtlichen Personalräte, ihre Kollegien eventuell im Rahmen von Personalversammlungen darauf aufmerksam zu machen.