Probleme bezüglich der Einstufung in Erfahrungsstufen durch die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vom 18.06.2013
Die durch die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes verbundene Umstellung von der Einstufung in Dienstaltersstufen auf die Einstufung in sogenannte Erfahrungsstufen hat insbesondere bei der Einstellung von Lehrkräften ab dem 01.07.2013 hinsichtlich der Anerkennung von förderlichen Zeiten Probleme aufgeworfen, die zum Teil zu erheblichen Gehaltseinbußen im Vergleich zu den Dienstaltersstufen geführt haben.
Juristische Äußerung der ADD zur Aufsichtspflicht an Schulen
Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Aufsichtspflicht in Schulen, welches die Beweislast, dass eine Aufsicht geführt wurde in die Verantwortung des jeweiligen Lehrers legt, hat in weiten Teilen des Kollegiums zu großer Verunsicherung geführt. Im vorliegenden Streitfall, der zu dem Urteil geführt hat, ging es um die Inanspruchnahme der Stadt Trier für Schäden, die durch Steine werfende Kindergartenkinder an einem PKW verursacht wurden.