Schulfahrten
Mit Schreiben vom 17.09.2020 informiert der Leiter der Abteilung Schulen bei der ADD, Hr. Raimund Leibold, zu folgenden Sachverhalten:
Schulfahrten nach den Herbstferien
Die Buchung von Schulfahrten ins Inland ist unter Beachtung der jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnungen wieder möglich.
Ggf. anfallende Stornokosten werden vom Land jedoch nicht mehr bezahlt. (Deshalb: Entsprechende Reisebedingungen aushandeln bzw. Einverständnis zur Stornogebührenübernahme durch Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler einholen)
Schulfahrten ins Ausland dürfen noch nicht wieder gebucht werden.
Schulfahrten, die vor dem 10. März 2020 gebucht wurden (und nach den Herbstferien bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres stattfinden sollen)
Schulfahrten im Inland sind wieder möglich.
Schulfahrten ins Ausland müssen abgesagt werden.
Stornokosten werden übernommen für vor dem 10.03.2020 gebuchte Reisen, die nach den Herbstferien und bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres stattfinden sollten und wegen der Infektionslage abgesagt wurden.
Die Anträge zur „Abrechnung von Stornierungskosten (Schüleraustausch, Exkursionen…)“ sind bis zum 26.Oktober 2020 einzureichen und können hier heruntergeladen werden.
Betreuung von Kindern während coronabedingter Kita- und Schulschließung
Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund von coronabedingter Kita- und Schulschließung die Betreuung ihrer Kinder und ihre Unterrichtsverpflichtungen unter einen Hut bringen müssen, stehen meist vor einem unlösbaren Problem. Sind beide Elternteile arbeitstätig ist eine Abstimmung nur unter schwierigsten Umständen möglich und die Einbindung der Großeltern ist, wenn diese Möglichkeit überhaupt besteht, in Coronazeiten so gut wie ausgeschlossen.
Einen zeitlich begrenzten Ausweg aus diesem Dilemma, bietet bei Beamten § 31 der Urlaubsverordnung und bei Angestellten § 21 des Tarifvertrages der Länder.
Fehlender Dienstunfallschutz bei Teilnahme an schulischen Dienstveranstaltungen vor dem eigentlichen Verbeamtungstermin
In seinem Schreiben an alle öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz vom 03. Juni 2020 formuliert Herr Leibold, dass keine Bedenken bestehen, wenn Lehrkräfte, die zum ersten Schultag verbeamtet werden, an Konferenzen in der letzten Ferienwoche teilnehmen, wenn dies seitens Schulleitung und BewerberIn gewünscht ist.
Nach Ansicht des BPR BBS bestehen hier jedoch erhebliche Bedenken, da zu diesem Zeitpunkt noch kein Dienstunfallschutz für die betroffenen Lehrkräfte besteht
Örtliche Personalräte sollten die Gegegebenheiten an ihrer Schule klären und ihre Schulleitungen gegebenenfalls daran erinnern, dass die Teilnahme von zukünftigen Kolleginnen und Kollegen vor dem Verbeamtungstermin auf eigenes Risiko erfolgt.
- Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
- Dokumentation der Arbeitszeit von Lehrkräften während der Zeit der pandemiebedingten Schulschließung
- Gastbeitrag HPR BBS: Handreichung zum Umgang mit Teilzeitbeschäftigeitlehrkräfte an BBS hier: Entlastungsmöglichkeiten für Teilz
- Nachweis der Immunität gegen Masern