Einstellungen in die Lehramtsausbildung zum 01.11.2020
1. Übernahme in den Vorbereitungsdienst
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zum 01.11.2020 erfolgte auf Grundlage der Lehramtsanwärter-Zulassungsverordnung, die eine Ausbildungsplatzhöchstzahl für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen von 135 vorsieht.
Beförderungsverfahren zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrat zum 18. Mai 2021
Zum 18.05.2021 können über alle Schularten 500 Lehrerinnen und Lehrer von A13 nach A14 befördert werden. Für die berufsbildenden Schulen stehen landesweit insgesamt 127 Beförderungsstellen zur Verfügung.
Nach Abzug von 6 Beförderungsmöglichkeiten zur Bildung eines Pools für Lehrkräfte, die beispielsweise wegen Elternzeit oder Auslandsschuldienst nicht an der Schule präsent sind, verbleiben 121 Beförderungsmöglichkeiten für die Sektoren 1 und 2.
Im Sektor 1 werden den Schulen 80 % (96 Stellen) direkt zugewiesen, 20 % (25 Stellen) werden landesweit durch die ADD im Sektor 2 vergeben.
Schulfahrten
Mit Schreiben vom 17.09.2020 informiert der Leiter der Abteilung Schulen bei der ADD, Hr. Raimund Leibold, zu folgenden Sachverhalten:
Schulfahrten nach den Herbstferien
Die Buchung von Schulfahrten ins Inland ist unter Beachtung der jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnungen wieder möglich.
Ggf. anfallende Stornokosten werden vom Land jedoch nicht mehr bezahlt. (Deshalb: Entsprechende Reisebedingungen aushandeln bzw. Einverständnis zur Stornogebührenübernahme durch Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler einholen)
Schulfahrten ins Ausland dürfen noch nicht wieder gebucht werden.
Schulfahrten, die vor dem 10. März 2020 gebucht wurden (und nach den Herbstferien bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres stattfinden sollen)
Schulfahrten im Inland sind wieder möglich.
Schulfahrten ins Ausland müssen abgesagt werden.
Stornokosten werden übernommen für vor dem 10.03.2020 gebuchte Reisen, die nach den Herbstferien und bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres stattfinden sollten und wegen der Infektionslage abgesagt wurden.
Die Anträge zur „Abrechnung von Stornierungskosten (Schüleraustausch, Exkursionen…)“ sind bis zum 26.Oktober 2020 einzureichen und können hier heruntergeladen werden.
- Betreuung von Kindern während coronabedingter Kita- und Schulschließung (Einzelbeitrag))
- Fehlender Dienstunfallschutz bei Teilnahme an schulischen Dienstveranstaltungen vor dem eigentlichen Verbeamtungstermin
- Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
- Dokumentation der Arbeitszeit von Lehrkräften während der Zeit der pandemiebedingten Schulschließung