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Dokumentation der Arbeitszeit von Lehrkräften während der Zeit der pandemiebedingten Schulschließung

Durch die Schließung der Schulen Aufgrund des Coronavirus (Covid-19) musste vielerorts eine Notbetreuung stattfinden, bzw. viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten von zu Hause aus. Überraschend war in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass an einer Reihe von Schulen offenbar eine Dokumentation der Arbeitszeit der Lehrkräfte erwartet wird, obwohl kein regulärer Unterricht mehr stattfindet und die Arbeit überwiegend im Homeoffice erledigt wird.

Zu diesem Thema hat der Schulabteilungsleiter bei der ADD, Herr Raimund Leibold, nachfolgendes mitgeteilt:

  1. Die Regelungen zur Dokumentation der Arbeitszeit setzen alle an der Erfüllung des individuellen Stundendeputats im Rahmen des regulären Unterrichts an. Derzeit findet kein regulärer Unterricht statt. Vor diesem Hintergrund ist eine Erfassung der Arbeitszeit der Lehrkräfte nicht möglich und darf nicht verlangt werden.
  1. Eine Erfassung der nicht-unterrichtlichen Aufgabenerfüllung im Rahmen der sogenannten ungebundenen Arbeitszeit war nie Gegenstand der Regelungen zur Dokumentation der Arbeitszeit. Sie kann auch dann nicht erfolgen, wenn, wie jetzt, die überwiegende Zahl der Lehrkräfte von Zuhause aus arbeitet. Daher darf sie nicht verlangt werden.
  1. Zusammenfassend findet gegenwärtig und so lange keine Dokumentation der Arbeitszeit der Lehrkräfte statt, wie die Schulen für den Regelbetrieb geschlossen sind

 

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