Nachweis der Immunität gegen Masern bzw. einer Kontraindikation gegen Masern-Impfung wird Pflicht - Aktualisiert
Der Bundestag hat am 14. November 2019 in 2./3. Lesung das Masern-Schutzgesetz (Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention) beschlossen, welches am 20. Dezember 2019 durch den Bundesrat gebilligt wurde und nun am 01. März 2020 in Kraft tritt.
Das Ziel des Masernschutzgesetzes ist es, in der Bevölkerung einen möglichst großen Impfschutz - insbesondere bei heutigen Kindergarten- und Schulkindern - zu erreichen. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten oder später in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen nachgewiesen werden müssen.
Das gilt in gleicher Weise auch für das Personal in solchen oder vergleichbaren Einrichtungen, also auch für Erzieher*innen und Lehrkräfte (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind)!
Verfahren zur schulischen Personalgewinnung (VSP)
Das Verfahren zur schulischen Personalgewinnung soll Schulen dabei unterstützen geeignetes Fachpersonal zu finden und so auch auf diesem Weg ihre eigene Qualitätsentwicklung voranzubringen. An den allgemeinbildenden Schulen unseres Bundeslandes existiert diese Form der schulscharfen Ausschreibung schon länger, an berufsbildenden Schulen soll sie jetzt installiert werden.
Die 20 Stellen, die in diesem Jahr durch VSP besetzt werden können, entstammen dem regulären Kontingent der zur Verfügung stehenden Planstellen. Deshalb liegt die Letztentscheidung über die Verwendung auch bei der ADD.
Die Einstellung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zu Beginn eines jeden Schuljahres und Schulhalbjahres. Die Bewerbungsfrist für die Stellenausschreibung zum 17.08.2020 beginnt am 09.03.2020 und muss online über das VSP-Portal und parallel dazu per Post direkt an der jeweiligen Schule erfolgen. Bewerbungsschluss ist der 23.03.2020.
Interessierte Bewerber/innen finden die Stellenausschreibungen und den Zugang zum VSP Bewerbungsportal auf der Homepage der ADD. Die zu besetzenden Stellen werden direkt von den teilnehmenden BBS, entsprechend einem festgelegtem Anforderungsprofil, im VSP-Portal veröffentlicht.
A13/14 Beförderungsverfahren 2020
Zum Beförderungstermin 18.05.2020 können in Rheinland-Pfalz insgesamt 500 Lehrerinnen und Lehrer von A13 nach A14 befördert werden. Sofern es sich um vergleichbare Beschäftigte handelt, können sie höhergruppiert werden.
Für berufsbildende Schulen ergeben sich insgesamt 124 Beförderungsmöglichkeiten. Davon entfallen:
- 95 Beförderungsstellen auf den 1. Sektor (Entscheidung in der Schule nach Ziffer 5.1 der Beförderungsrichtlinie)
- 24 Beförderungsstellen auf den 2. Sektor (Entscheidung durch die ADD nach Ziffer 5.2 der Beförderungsrichtline)
- 5 Beförderungsstellen auf den Pool (nicht an der Schule präsente Lehrkräfte).