Problemlagen bezüglich der Einstufung in die Entgeltstufen im Rahmen des TV-L
Für den Bezirkspersonalrat der staatlichen Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen ergeben sich aus dem Schreiben der ADD zur Stufenfestsetzung nach § 16 TV-L (Stand 20.11.2013) verschiedene Problemlagen, die zum einen erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewinnung dringend benötigter Lehrkräfte haben dürften und zum anderen eine bisher insgesamt funktionierende Einstellungspraxis im Beschäftigungsverhältnis, sowohl unbefristet als auch befristet, infrage stellt, dies auch vor dem Hintergrund, dass Einstufungen im Rahmen des TV-L in anderen Bundesländern großzügiger als in Rheinland-Pfalz erfolgen bzw. im benachbarten Hessen noch auf der Grundlage des BAT vollzogen werden.
Die richtige Einstufung bringt mehr Gehalt …eine Information auch für örtliche Personalräte
Als Angestellte/r im öffentlichen Schuldienst werden Sie nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Ihre Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe entspricht festgelegten Tätigkeitenniveaus. Innerhalb dieser Entgeltgruppen werden Entgeltstufen durchlaufen (ES 1 - ES 5). Diese Stufenzuordnung wird bei Ihrer Einstellung festgelegt.