Tarifliche Eingruppierung für Sprachförderlehrkräfte
Bisher wurde bei den Sprachförderlehrkräften an den rheinland-pfälzischen Schulen eine außertarifliche Eingruppierung vorgenommen, da ihre Tätigkeit nicht als Unterricht angesehen wurde. Dieses Verfahren wurde vom Bezirkspersonalrat berufsbildende Schulen abgelehnt. Durch viele Gespräche und intensiver Überzeugungsarbeit konnten wir erreichen, dass die Sprachförderung als regulärer Unterricht anerkannt wird und damit:
Sprachförderlehrkräfte als Lehrkräfte im Sinne des § 44 TV-L anzuerkennen sind.
Jetzt endlich werden die Lehrkräfte für Sprach-, Förder- und Migrat/-innen Unterricht nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert und bezahlt.
Eingruppierung von beschäftigten Lehrkräften nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28.März 2015
Die Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte erfolgt für bereits in Beschäftigung stehende Lehrkräfte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe ohne weitere Überprüfung. Eine evtl. fehlerhafte Eingruppierung bleibt deshalb auch nach Überleitung bestehen und eine korrigierende Rückgruppierung ist möglich.
Ergeben sich aus der Entgeltordnung Lehrkräfte Verbesserungen die Sie realisieren möchten, müssen Sie einen Antrag an die personalverwaltende Stelle (ADD) stellen. Vor Antragstellung sollten Sie zunächst Kontakt zur ADD aufnehmen. Auf Ihre Anfrage wird Ihnen die ADD mitteilen, ob für Sie eine Höhergruppierung, eine Entgeltgruppenzulage bzw. die Zahlung einer Angleichungszulage von 30,- € möglich ist.
Gegebenenfalls schließt die ADD mit Ihnen einen Änderungsvertrag, in dem die neuen Vertragsbedingungen (z.B. die geänderte Entgeltgruppe, eine Entgeltgruppenzulage oder die Zahlung der Angleichungszulage) fixiert werden. Desweiteren teilt Ihnen die ADD auf Nachfrage den Zeitpunkt des Aufstiegs in die nächsthöhere Stufe Ihrer Entgeltgruppe mit.