Die Einstufung von beschäftigten Lehrkräften: Anerkennung förderlicher Zeiten und einschlägiger Berufserfahrung
Mit Schreiben vom 10.12.2013 wurden die Bezirkspersonalräte durch Herrn Süssmann (Abteilungsleiter Schulen ADD) über wesentliche Eckpunkte im Rahmen der Stufenfestsetzung gemäß § 16 TV-L informiert, die auf Initiative des Ministeriums für Finanzen und des MBWWK künftig anzuwenden sind. Wichtige Eckpunkte sind: