Tarifliche Eingruppierung für Sprachförderlehrkräfte
Bisher wurde bei den Sprachförderlehrkräften an den rheinland-pfälzischen Schulen eine außertarifliche Eingruppierung vorgenommen, da ihre Tätigkeit nicht als Unterricht angesehen wurde. Dieses Verfahren wurde vom Bezirkspersonalrat berufsbildende Schulen abgelehnt. Durch viele Gespräche und intensiver Überzeugungsarbeit konnten wir erreichen, dass die Sprachförderung als regulärer Unterricht anerkannt wird und damit:
Sprachförderlehrkräfte als Lehrkräfte im Sinne des § 44 TV-L anzuerkennen sind.
Jetzt endlich werden die Lehrkräfte für Sprach-, Förder- und Migrat/-innen Unterricht nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert und bezahlt.
Unser Hinweis an die bereits eingestellten Kolleginnen und Kollegen:
- Prüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Eingruppierung.
- Sollten Sie zu niedrig eingruppiert sein, beantragen Sie bei der ADD die rückwirkende korrigierende Eingruppierung nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte (EntgO-L) Abschnitt 1 oder 2 und die entsprechede Nachzahlung.
- abgeschlossenes Lehramtsstudium (zwei Fächer) mit/ohne Vorbereitungsdienst, Entgeltgruppe (EG) 13
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master), ein Schulfach, EG 12
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-FH oder Bachelor), ein Schulfach, EG 11
- nicht mindestens eine der o.g. Ausbildungen, EG 10
- Beantragen Sie auch die Überprüfung Ihrer Entgeltstufen. Pädagogische bzw. berufspraktische Tätigkeiten vor Ihrer Einstellung können zu einer höheren Stufenfestsetzung führen.