Unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung im Computerbereich
Mit der „Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in Schulen sowie die System- und Anwendungsbetreuung vom 01.12.2000“ wurde eine klare Aufgabenteilung zwischen Land und Schulträgern erreicht. Die mit den kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Vereinbarung legt fest, dass der Schulträger für die Ausstattung und die Netzwerkadministration und Betriebssicherheit der Computer und Netzwerke verantwortlich ist. Für die unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung sowie für die Aus- und Fortbildung im Rahmen der Informations- und Kommunikationstechnik ist das Land zuständig.
Personalgespräche bei der ADD
Bei der ADD werden so genannte Personalgespräche geführt, wenn z.B. Konflikte an den Schulen aufgetreten sind oder aus gesundheitlichen Gründen über die weitere Verwendung einer Lehrkraft zu entscheiden ist.