Fortführung der Altersteilzeit
In einem EPoS-Schreiben an die Schulleitungen aller rheinland-pfälzischer Schulen teilt die Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig mit, dass die Landesregierung beschlossen hat, die Altersteilzeit im Schulbereich fortzuführen.
Im „Bericht zur Überprüfung der Wirkungen der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz“ wird u. a. festgestellt, dass eine Verbesserung der Einstellungssituation junger Lehrkräfte und die Möglichkeit des flexiblen Übergangs vom aktiven Dienst in den Ruhestand erreicht wurden.
Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Schädigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes
In einem gemeinsamen Rundschreiben des Innen- und Finanzministeriums vom 01. Februar 2016 wird darauf hingewiesen, dass sich ein Schaden für den Dienstherrn ergeben kann, wenn Beamtinnen/Beamte, Versorgungsberechtigte oder deren Angehörige durch eine Dritte oder einen Dritten körperlich verletzt, gesundheitlich geschädigt oder getötet werden.
Ein Schaden für den Dienstherrn entsteht z.B. durch die Fortzahlung von Bezügen bei Dienstunfähigkeit oder die Zahlung von Beihilfe.
Insofern gehen etwaige Schadensersatzansprüche der Betroffenen auf den Dienstherrn über, wenn er in diesem Zusammenhang zu Leistungen verpflichtet ist. (§ 72 Abs.1 S.1 LBG)