Wiedereingliederung nach §11 Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements nur mit Zustimmung des Amtsarztes und Genehmigung der ADD
Nach Auskunft des MBWWK ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein Beratungsangebot an die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Bestehende Entscheidungsstrukturen werden durch das BEM nicht verändert.
Wenn die Empfehlung einer Ärztin/eines Arztes des Instituts für Lehrergesundheit lautet, eine gestufte Wiedereingliederung durchzuführen, dann muss auf Antrag der betroffenen Kollegin/des betroffenen Kollegen die Schulbehörde über die Herabsetzung des Regelstundenmaßes befinden.
Informationsrecht des BPR BBS über die getroffenen Stufenfestsetzungsentscheidungen nach § 30 Landesbesoldungsgesetz
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) hält laut Aussage der ADD ein Mitbestimmungsrecht bzw. ein Informationsrecht der Bezirkspersonalräte über die Festsetzung der Erfahrungsstufen (ehemals Dienstaltersstufen) bei neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen im Beamtenverhältnis für nicht zulässig, da die Stufenfestsetzungsbescheide Teil der Personalakte seien und sich damit dem Informationsrecht der Personalräte entzögen.