Juristische Äußerung der ADD zur Aufsichtspflicht an Schulen
Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Aufsichtspflicht in Schulen, welches die Beweislast, dass eine Aufsicht geführt wurde in die Verantwortung des jeweiligen Lehrers legt, hat in weiten Teilen des Kollegiums zu großer Verunsicherung geführt. Im vorliegenden Streitfall, der zu dem Urteil geführt hat, ging es um die Inanspruchnahme der Stadt Trier für Schäden, die durch Steine werfende Kindergartenkinder an einem PKW verursacht wurden.
Zu diesem Urteil hat sich die juristische Abteilung der ADD wie folgt geäußert:
Risiko Aufsichtspflicht
Lehrkräfte müssen beweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Sollte das nicht gelingen, wird das Land für entstandene Schäden in Haftung genommen, dass seinerseits Regressansprüche an die Lehrkraft stellen kann.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13.12.2012, Az. III ZR 226/12 hierzu die Weichen gestellt.