Mutterschutz - Gefährdungsbeurteilung
In einem Epos - Schreiben vom 23.01.2017 informiert das Ministerium für Bildung darüber, dass ab sofort eine überarbeitete Fassung des Fragebogens zur Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz auf der Homepage des Institus für Lehrergesundheit (IfL) zur Verfügung steht.
Um einen frühestmöglichen Schutz der werdenden Mutter und ihres ungeborenen Kindes zu gewährleisten, hat das Ministerium für Bildung schon im Juni letzten Jahres über das Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz informiert. Betroffene Kolleginnen wurden darum gebeten den seitens des IfL erarbeiteten Fragebogens binnen eines Werktags ab Bekanntwerden einer Schwangerschaft auszufüllen und dem IfL via EPoS vorzulegen. In der Regel musste der Fragebogen ausgedruckt, handschriftich ausgefüllt, eingescannt und via EPoS dem IfL übersandt werden.
Informationen zum Mutterschutz und zur Elternzeit
Allgemeines
Regelungen zur Elternzeit finden sich im Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz sowie für Beamtinnen und Beamte in §§ 19a ff, Urlaubsverordnung für Beamte in Rheinland-Pfalz.
Regelungen zum Mutterschutz findet man im Mutterschutzgesetz (MuSchG) (gilt für Beschäftigte) und der Mutterschutzverordnung (MuSchVO) (gilt für Beamte).