Versetzung in andere Bundesländer
Anträge auf Versetzung in andere Bundesländer im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens (Ländertauschverfahren) sollen sechs Monate vor dem jeweiligen Termin bei der personalaktenführenden Behörde (Rheinland Pfalz: ADD) des Herkunftslandes eingegangen sein:
- für eine Versetzung zum 01. August eines Jahres also bis zum 01. Februar des selben Jahres
- für eine Versetzung zum 01. Februar eines Jahres also bis zum 01. August des Vorjahres
Antragsformulare können von der Homepage der ADD www.add.rlp.de heruntergeladen werden. Allerdings nehmen gegenwärtig nicht alle Bundesländer zum Schulhalbjahr, also zum 1. Februar, am Ländertauschverfahren teil.
Eine Versetzung in ein anderes Bundesland ist allerdings auch im sogenannten "Bewerbungs- und Auswahlverfahren" möglich. Die antragstellenden Lehrerinnen und Lehrer brauchen dann eine "Freigabeerklärung" des abgebenden Bundeslandes. Informationen hierzu finden interessierte Kolleginnen und Kollegen auf der Homepage der ADD (www.add.rlp.de).