Schulfahrten ins Ausland
Für Anträge auf Klassenfahrten ins außereuropäische Ausland z.B. zur Pflege von Schulpartnerschaften, ist das MBWWK zuständig. Sie sind über die Fachreferate der ADD (Ref.36) an das MBWWK zu schicken. Anträge für Fahrten ins europäische Ausland werden direkt an die ADD gestellt.
Reisekosten können nicht erstattet werden, da hierfür keine Landesmittel zur Verfügung stehen.
Deshalb wird ein Antrag nur genemigt, wenn ein Kostenplan erstellt wurde und nachweislich alle Kosten gedeckt sind. Fehlende Gelder müssen aus diesem Grund durch Schulmittel, Fördervereine oder Teilnehmerbeiträge gedeckt werden.