Reisekostenvergütung
Nach der Verwaltungsvorschrift des MBWWK vom 29.Nov. 2013 (Tgb.-Nr. 1918/12) sind Studienfahrten, Klassen- und Kursfahrten, Schulwanderungen und Unterrichtsgänge für die beteiligten Lehrkräfte als Dienstreisen anzusehen. Maßgeblich ist hierfür das Landesreisekostengesetz. Dies gilt aber nur, wenn nach §2 LRKG in schriflicher oder elektronischer Form eine Genehmigung durch die Schulleitung erteilt worden ist. Die Schulleitung kann die Genehmigung nur erteilen, wenn die Finanzierung sichergestellt ist.