A13/A14 Beförderungsverfahren zum 18.05.2023
Für das Beförderungsverfahren A13 nach A14 zum 18.05.2023 stehen für die Berufsbildenden Schulen landesweit 102 Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Beförderungen werden nach der folgenden Einteilung vergeben.
Sechs Beförderungsmöglichkeiten werden zur Bildung eines Pools für nicht an der Schule präsente Lehrkräfte vergeben. Kriterien für die Einordnung von Lehrkräften in den Pool sind z.B. eine langfristige Erkrankung, eine Beurlaubung, Mutterschutz oder Elternzeit.
Von den verbleibenden 96 Beförderungsmöglichkeiten werden 76 Beförderungen durch die Schulen vorgeschlagen (Sektor 1) und 20 Beförderungen landesweit durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - ADD vergeben (Sektor 2).
Bei den Auswahlentscheidungen im A13/A14 Beförderungsverfahren wurden bisher auch die dienstlichen Beurteilungen anlässlich der Verbeamtung auf Lebenszeit einbezogen. Diese Vorgehensweise hat das OVG Koblenz mit Beschluss vom 15.12.2022 als unzulässig verworfen. Dieser Beschluss hatte zur Folge, dass alle dienstlichen Beurteilungen, die anlässlich der Verbeamtung auf Lebenszeit erstellt wurden und noch Gültigkeit besitzen, bei den Auswahlentscheidungen nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
Dies führte dazu, dass insgesamt 36 Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen, die mit einer dienstlichen Beurteilung anlässlich ihrer Lebenszeitverbeamtung am Beförderungsverfahren teilgenommen haben, nicht berücksichtigt werden konnten.
Von dieser Neuregelung waren u.a. 6 Lehrkräfte betroffen, die mit einer aktuellen dienstlichen Beurteilung anlässlich ihrer Lebenszeitverbeamtung am Beförderungsverfahren teilgenommen haben und von ihrer Schule zur Beförderung vorgeschlagen wurden). In diesen Fällen kamen Nachrücker mit einer aktuellen dienstlichen Beurteilung anlässlich des Beförderungsverfahrens zum Zug. Drei Beförderungsstellen konnten auf diese Weise nachbesetzt werden. Für die übrigen 3 Beförderungsmöglichkeiten gab es an den betroffenen Schulen keine Nachrücker. Die Beförderungsstellen blieben somit unbesetzt. Das Bildungsministerium ist jedoch bemüht, die 3 unbesetzten Stellen den betroffenen Schulen im nächsten Beförderungsverfahren 2024 zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Die landesweite Auswahl der Lehrkräfte durch die ADD erfolgte nach den Kriterien der Beförderungsrichtlinie. Ausschlaggebend für das Ranking ist zunächst der Punktwert der aktuellen dienstlichen Beurteilung. Bei gleichem Punktwert der aktuellen dienstlichen Beurteilung erfolgt das Ranking aufgrund des Punktwerts der vorherigen dienstlichen Beurteilung. Bei gleichem Punktwert der vorherigen dienstlichen Beurteilung erfolgt die Auswahl aufgrund der Note des zweiten Staatsexamens.
Die Auswahl der Lehrkräfte, die über den Pool befördert werden sollen, erfolgte aufgrund einer vorhandenen dienstlichen Beurteilung, die anlässlich eines Beförderungsverfahrens erstellt wurde.