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Verfahren zur schulischen Personalgewinnung (VSP)

Das Verfahren zur schulischen Personalgewinnung soll Schulen dabei unterstützen geeignetes Fachpersonal zu finden und so auch auf diesem Weg ihre eigene Qualitätsentwicklung voranzubringen. An den allgemeinbildenden Schulen unseres Bundeslandes existiert diese Form der schulscharfen Ausschreibung schon länger, an berufsbildenden Schulen soll sie jetzt  installiert werden.

Die 20 Stellen, die in diesem Jahr durch VSP besetzt werden können, entstammen dem regulären Kontingent der zur Verfügung stehenden Planstellen. Deshalb liegt die Letztentscheidung über die Verwendung auch bei der ADD.

Die Einstellung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zu Beginn eines jeden Schuljahres und Schulhalbjahres. Die Bewerbungsfrist für die Stellenausschreibung zum 17.08.2020 beginnt am 09.03.2020 und muss online über das VSP-Portal und parallel dazu per Post direkt an der jeweiligen Schule erfolgen. Bewerbungsschluss ist der 23.03.2020.

Interessierte Bewerber/innen finden die Stellenausschreibungen und den Zugang zum VSP Bewerbungsportal auf der Homepage der ADD. Die zu besetzenden Stellen werden direkt von den teilnehmenden BBS, entsprechend einem festgelegtem Anforderungsprofil, im VSP-Portal veröffentlicht.

Bewerben können sich nicht nur Lehramtsanwärter/innen bzw. Referendar/innen sondern auch bereits beamtete oder unbefristet beschäftigte Lehrkräfte. Detaillierte Hinweise im entsprechenden Merkblatt, den Bewerbungsbogen sowie die Freigabeerklärung findet man auf der ADD Homepage.

Sobald eine berufsbildende Schule nach Absprache mit der ADD eine Stelle über VSP ausschreiben kann, erhält sie Zugang zum VSP Bewerbungsportal um ihre Ausschreibung dort zu veröffentlichen. Im Vorfeld hat die Schulleitung die auszuschreibende Fächerkombination sowie den Ausschreibungstext mit der örtlichen Gleichstellungsbeauftragten und dem ÖPR erörtert. Dies dokumentieren die Beteiligten auf einem entsprechenden Formular durch ihre Unterschrift.

Der BPR BBS hat in den Verhandlungen mit Frau Jendrich (Abteilungsleiterin Berufsbildende Schulen und Fachkräftesicherung, beim Ministerium für Bildung) besonderen Wert darauf gelegt, dass der Ausschreibungstext neben den allgemeinen Informationen zur Stelle auch zwingend notwendige BBS-spezifische Zusatzqualifikationen enthält, wie z.B.:

  • bilinguale Ausbildung
  • Zertifikat Deutsch als Zweitsprache
  • Unterrichtserfahrung in BBS
  • Nachweis von Kenntnissen über das System der beruflichen Bildung
  • berufspraktische Erfahrungen im betrieblichen Bereich

Des Weiteren müssen im Ausschreibungstext Bezüge zu Schwerpunkten der schulischen Qualitätsarbeit, zu weiteren pädagogischen Schwerpunkten oder dem Schulprofil hergestellt werden.

Nach rechtlicher und inhaltlicher Prüfung der Ausschreibung durch die ADD wird der Bezirkspersonalrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert, um ihm vor der endgültigen Freischaltung der Ausschreibung die Möglichkeit der Erörterung zu geben.  Die Gleichstellungsbeauftragten und Vertrauensleute der Schwerbehinderten der Schulaufsicht werden durch die Zugriffsmöglichkeit zum VSP-Portal unterrichtet.

Nachdem die ADD unter Beteiligung des BPR über die Zulassung der in Frage kommenden Bewerber/innen entschieden hat, liegt die weitere Verfahrensdurchführung bei der entsprechenden Schule.

Die Schulleitung bildet hierzu eine Auswahlkommission, die alle Sitzungen im Rahmen der Bewerbung, die Einstellungsgespräche mit den Bewerber/innen und die Auswahlentscheidungen  begleitet, mitbestimmt und protokolliert. Die Zusammensetzung der Kommission ist im Anschreiben des Ministeriums an alle Schulen in Rheinland-Pfalz definiert.

Nachdem die Kommission ihre Auswahl getroffen hat, schlägt sie der ADD die konkrete Einstellungsmaßnahme vor. Die ADD entscheidet im Anschluss auf der Grundlage des Vorschlags der Auswahlkommission und beteiligt die Gleichstellungsbeauftragte sowie den BPR BBS und ggf. die Schwerbehindertenvertretung und stellt alle Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung.

Im Grundsatz richtet sich die Auswahlentscheidung nach der Examensnote der Bewerber/innen. Soll bei der Entscheidung hiervon abgewichen werden, bedarf dies einer Begründung. In seinen Verhandlungen mit Frau Jendrich hat der BPR BBS erreicht, dass diese Begründung grundsätzlich auf berufliche Zusatzqualifikationen zu stützen ist.

Die zuständigen Sachbearbeiter/innen der ADD übernehmen den Einstellungsvorgang und übersenden die Ernennungsurkunde oder den Arbeitsvertrag zur Aushändigung an die Schule.

Bei entsprechender Eignung sind Schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt zu berücksichtigen.

 

Bürozeiten des Bezirkspersonalrats:

Montag  09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 15:00 Uhr
Freitag  
09:00 - 13:00 Uhr
   
Tel:
0651 9494-439
Fax:
0651 9494-422
Mail:
BPR.BBS@add.rlp.de