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A13/14 Beförderungsverfahren 2020

Zum Beförderungstermin 18.05.2020 können in Rheinland-Pfalz insgesamt 500 Lehrerinnen und Lehrer von A13 nach A14 befördert werden. Sofern es sich um vergleichbare Beschäftigte handelt, können sie höhergruppiert werden.

Für berufsbildende Schulen ergeben sich insgesamt 124 Beförderungsmöglichkeiten. Davon entfallen:

  • 95 Beförderungsstellen auf den 1. Sektor (Entscheidung in der Schule nach Ziffer 5.1 der Beförderungsrichtlinie)
  • 24 Beförderungsstellen auf den 2. Sektor (Entscheidung durch die ADD nach Ziffer 5.2 der Beförderungsrichtline)
  • 5 Beförderungsstellen auf den Pool (nicht an der Schule präsente Lehrkräfte).

Beförderungsrelevante Lehrkräfte müssen schriftlich ihren Verzicht am Beförderungs-verfahren erklären, wenn sie nicht teilnehmen möchten. Hierzu erhält die Schulleitung eine Liste von der ADD, die vollständig ausgefüllt und unterschrieben wieder zurückgesendet werden muss. Von Lehrkräften, die keine aktuelle DBU haben und nicht ihren Verzicht am Beförderungsverfahren erklärt haben, ist eine dienstliche DBU zu erstellen.

In Folge der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 28.11.2017 müssen die Schulleitungen die Entwürfe ihrer dienstlichen Beurteilungen der ADD bis zum 20.11.2019 zur Plausibilisierung vorlegen. Weicht der aktuelle Entwurf der DBU um mehr als 30 Rohpunkte von der vorherigen DBU ab, ist auch diese in Kopie vorzulegen.

Des Weiteren übersendet die Schulleitung der ADD auch die Kopien der noch gültigen Beurteilungen aller weiteren, am Verfahren teilnehmenden Lehrkräfte, die jedoch schon zu einem früheren Anlass erstellt wurden.

Erst nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch die ADD im Januar 2020, dürfen die Schulleitungen den Lehrkräften ihre Beurteilung eröffnen. Parallel hierzu sollte die Schulleitung, im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, ihre Beförderungsvorschläge für den Sektor 1 und die Liste aller beförderungsrelevanten Studienrätinnen und Studienräte mit dem örtlichen Personalrat und ggf. mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen erörtern.

Die Liste dokumentiert zusätzlich welche Lehrkräfte nicht am Beförderungsverfahren teilnehmen. Lehrkräfte, die am Beförderungsverfahren teilnehmen, von der Schulleitung jedoch nicht für eine Beförderung im Sektor 1 vorgeschlagen werden, nehmen automatisch über den Sektor 2 am Verfahren teil. Die endgültigen Beförderungsvorschläge legt die Schulleitung der ADD dann bis zum 07.02.2020 vor.

Die ADD informiert die Schulleitungen bis Ende April 2020 über Ihre Auswahl der zu befördernden Lehrkräfte im Rahmen des Pools und des 2. Sektors. Die Schulleitungen geben dann die erforderlichen Negativmitteilungen an die betroffenen Lehrkräfte ab. Lehrkräfte im Auslandsschuldienst erhalten eine Negativmitteilung unmittelbar durch die ADD.

Beförderungsrelevante Lehrkräfte müssen schriftlich ihren Verzicht am Beförderungsverfahren erklären, wenn sie nicht teilnehmen möchten. Hierzu erhält die Schulleitung eine Liste von der ADD, die vollständig ausgefüllt und unterschrieben wieder zurückgesendet werden muss. Von Lehrkräften, die keine aktuelle DBU haben und nicht ihren Verzicht am Beförderungsverfahren erklärt haben, ist eine dienstliche DBU zu erstellen.

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