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Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Inklusionsvereinbarung in Kraft getreten

Die Inklusionsvereinbarung (IV) für die schwerbehinderten Menschen an staatlichen Schulen und Studienseminaren vom 26. Februar 2021, die von unseren Hauptvertrauenspersonen, den Hauptpersonalräten und Frau Ministerin Dr. Stefanie Hubig abgeschlossen wurde, ist am 1. März 2021 in Kraft getreten und wurde am 25. März 2021 im gemeinsamen Amtsblatt des Ministeriums für Bildung und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur veröffentlicht. Diese ersetzt die bisherige 3. Fortschreibung der Integrationsvereinbarung. Der Begriff „Inklusionsvereinbarung“ ist durch die letzte Novellierung des SGB IX vorgegeben (§ 166 SGB IX).

Im Zuge der Neufassung wurden alle Begrifflichkeiten aktualisiert, z.B. Inklusion statt Integration, VV Teilhabe statt Anwendungsleitlinien, Inklusionsbeauftragte(r) statt Beauftragte(r) des Arbeitgebers, etc...

Die vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen und Konkretisierungen in Kürze:

  • Pädagogische Fachkräfte und nichtpädagogisches Personal eingebunden (siehe III. IV)
  • Unterrichtsverteilung, Klassenleitung, Stundenplan und Aufsichtsführung (siehe IV. Nr. 3 IV) umfasst jetzt auch die Punkte Mentorentätigkeit und Raumzuweisung
  • Bedeutung des Präventivgesprächs (vormals Integrationsgespräch) stärker betont (siehe IV. Nr. 3 IV)
  • Verteilung der Unterrichtszeit (siehe IV. Nr. 3.4 IV)
  • Persönliche wöchentliche Unterrichtsverpflichtung (siehe IV. Nr. 4. IV), die sich insbesondere in Nr. 4.2 (Einsatz in der Oberstufe von Gymnasium und IGS) und Nr. 4.5 (Nachholen von ausgefallenem Unterricht) niederschlägt
  • Neuregelungen bei Anwärterinnen und Anwärtern für ein Lehramt (siehe IV. Nr. 7.3 und 7.6 IV)
  • Neustrukturierung und Untergliederung von IV. Nr. 9 Berufliche Förderung, dienstliche Beurteilung und schulfachliches Gutachten nach Anlässen

Mit dieser jetzt vorliegenden Inklusionsvereinbarung ist die, hoffentlich nicht unberechtigte, Hoffnung verbunden, dass es zukünftig noch besser gelingt, durch die bestehenden vielfältigen Nachteilsausgleiche, schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben im Schuldienst zu ermöglichen.

Alle Änderungen, Ergänzungen und Konkretisierungen im Detail finden Sie hier.

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