Information zum Mitbestimmungsverfahren bei der Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemäß § 79 Landespersonalvertretungsgesetz unterliegt die Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt der Mitbestimmung durch die zuständige Personalvertretung.
Bisher wurden dem Bezirkspersonalrat der staatlichen Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen sowohl die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst als solchem wie auch die Zuweisung der Ausbildungsschule zur Mitbestimmung vorgelegt. Der BPR BBS hat in der Folge im Rahmen des Stufenverfahrens die jeweiligen Örtlichen Personalräte bezüglich der Ausbildung an der zugewiesenen Schule um Zustimmung bzw. um Geltendmachung von eventuell vorhandenen Bedenken gebeten.
Festlegung der Bedarfs- und Mangelfächer im Quereinstieg zum 01.05.2016
Besondere Berücksichtigung finden die Fächer: |
Elektrotechnik Gesundheit (nicht Tiermedizin) Informatik (mit dem Schwerpunkt technische Informatik) Mathematik Metalltechnik Pflege Sozialpädagogik Pädagogik (neu) Hauswirtschaft (neu) Nahrung (neu)
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Ausgeschlossen werden die Erstfächer: |
Agrar- / Forstwissenschaften (Diplom/Master) Architektur (Diplom/Master) Bautechnik (Diplom/Master) Biologie (Diplom/Master) Deutsch (Diplom/Master) Fremdsprachen (Diplom/Master) Geographie (Diplom/Master) Holztechnik (Diplom/Master) Pharmazie (Staatsexamen) Sport (Diplom/Master) Sozial- / Kulturwissenschaften (Diplom/Master) außer Psychologie (Diplom/Master) Umweltwissenschaften (Diplom/Master) Volkswirtschaft (Diplom/Master) Wirtschaft (Diplom/Master)
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