Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauerhaft unfähig (dienstunfähig) sind, sofern der Beamtin/dem Beamten kein anderweitiges Amt derselben oder eine anderen Laufbahn übertragen werden kann (§ 26 BeamtStG). Für Beamtinnen und Beamte auf Probe gelten vergleichbare Regelungen.
Im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens werden Sie als Örtliche Personalräte vom Bezirkspersonalrat Berufsbildende Schulen beteiligt. Aus gegebenem Anlass bitten wir Sie, sich vor Wahrnehmung Ihres Mitbestimmungsrechtes zu einer vorzeitigen Versetzung wegen Dienstunfähigkeit, ein differenziertes Meinungsbild im Gespräch mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu verschaffen.