Versetzungsanträge Online
Im Rahmen der Prozessoptimierung innerhalb der Schulverwaltung wurde seitens der ADD die Notwendigkeit einer papierlosen Bearbeitung für Versetzungsanträge festgestellt und ein entsprechendes Internet-Portal eingeführt.
Das Portal „Versetzung Online“ ist über die Homepage der ADD (Themen/Schule/Lehrerin oder Lehrer/Antrag auf Versetzung oder Teilnahme am Lehrertauschverfahren) oder direkt unter der Internetadresse https://secure2.bildung-rp.de/vers/start zu erreichen.
Die Antragstellung für Versetzungsanträge ist ab sofort nur noch über das Portal abzuwickeln. Die Antragstellung erfolgt benutzerfreundlich, das bedeutet, dass Ihre Stammdaten bereits hinterlegt sind.
Zur Anmeldung
Geben Sie Ihre IPEMA-Personalnummer ein.
- Die IPEMA Personalnummer ist nicht identisch mit der Personalnummer, die das Landesamt für Finanzen zur Bearbeitung der Bezüge bzw. der Beihilfe verwendet.
- Sie finden die IPEMA-Personalnummer auf Bescheiden über Reisekosten oder Trennungsgeld (unter mein Aktenzeichen). Falls Ihnen diese nicht bekannt ist, kann Ihnen Ihre Schulleitung oder Ihr/e Personalsachbearbeiter/Sachbearbeiterin weiterhelfen.
Nach der Eingabe der IPEMA-Personalnummer sowie Ihres Geburtsdatums erhalten Sie einen Teil eines Initialpasswortes, der zweite Teil des Passwortes wird Ihnen auf dem Dienstweg zugestellt.
Eine Stellungnahme der Schulleitung wird ebenfalls im System hinterlegt.
- Wenn dienstliche Gründe gegen eine Versetzung sprechen, werden diese im entsprechenden Feld durch die Schulleitung eingetragen - diese sind mit dem Antragsteller/der Antragstellerin zu besprechen.
- Wird der Antrag durch die Schulleitung nicht befürwortet, so muss der Antragsteller/die Antragstellerin sich erneut einloggen und die Kenntnisnahme der Gründe bestätigen.Der Kollege/die Kollegin kann hierzu eine eigene Stellungnahme abgeben.
Wenn der Antrag durch die Schulleitung abgelehnt wurde, hat dies nicht zwangsläufig die Ablehnung des Antrags zur Folge.
Die Fachreferate müssen eine Abwägung zwischen den Interessen der Dienststelle bzw. der Schulen und den persönlichen Interessen des Antragstellers/der Antragstellerin vornehmen.
Hinweise
In der Regel erfolgen Versetzungen innerhalb von Rheinland-Pfalz erst im unbefristeten Dienstverhältnis, also nach Ablauf der Probezeit.
Grundsätzlich erfolgen Versetzungen immer nur zum Schuljahreswechsel.
Die Antragsfrist endet grundsätzlich ½ Jahr vor dem beantragten Versetzungstermin, bei später eingereichten Anträgen kann eine Berücksichtigung nicht garantiert werden.
Sind fehlerhafte Angaben in Ihren Stammdaten zu finden, tragen Sie diese unter dem Button ‚abweichende Stammdaten mitteilen‘ ein.
Das Eingabefeld ‚dienstliche Beurteilung‘ ist kein Pflichtfeld. Sollten Sie jedoch hier eine Eintragung vornehmen wollen, so muss die Rohpunktezahl (0-300 Punkte) und das Datum der dienstlichen Beurteilung eingegeben werden.
Der technische Support ist bei fehlerhaften Einträgen erreichbar unter: