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Widerspruch gegen eine dienstliche Beurteilung im Rahmen des A 13/14 Beförderungsverfahrens

Die im Rahmen des A13/14 Beförderungsverfahrens zum 18. Mai 2024 erstellten dienstlichen Beurteilungen werden den betreffenden Lehrkräften Ende Januar/ Anfang Februar eröffnet.

Aufgrund der aktuellen dienstlichen Beurteilung bestimmen die Schulleiterinnen bzw. die Schulleiter anschließend – innerhalb der zur Verfügung stehenden Beförderungsmöglichkeiten an ihren Schulen – diejenigen Lehrkräfte, die der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) zur Beförderung vorgeschlagen werden sollen.

Die Schulleitung erörtert diese Vorschläge im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem ÖPR und ggf. zuvor mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.

Mitte April erhalten die Lehrkräfte, die im Rahmen des Beförderungsverfahrens nicht zum Zuge kommen, eine sog. Negativmitteilung.

Sollte eine Lehrkraft nach Eröffnung der dienstlichen Beurteilung Widerspruch gegen ihre DBU einlegen, muss sie sich darüber im Klaren sein, dass dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung auf die Besetzung der Beförderungsstelle zum 18.05.2024 mit einem evtl. Mitbewerber/ einer Mitbewerberin hat.

Bei Erhalt einer Negativmitteilung sollte die betroffene Lehrkraft deshalb einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen.

 

 

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