Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Am 25.03.2014 haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) und die Hauptpersonalvertretungen für die staatlichen Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz eine Dienstvereinbarung zur Einführung des Betrieblichen Eingliederungs-managements an Schulen und Studienseminaren mit sofortiger Wirkung geschlossen.
Zielsetzungen des BEM sind unter anderem:
- den Anspruch auf Eingliederung nach einer mehr als sechswöchigen Dienstunfähigkeit zu gewährleisten,
- sowie die Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit der beschäftigten Lehrkräfte zu unterstützen und zu fördern.
Verfahrensablauf
BEM wird angewendet, wenn beschäftigte Lehrkräfte innerhalb von zwölf Monaten in der Summe mehr als sechs Wochen erkrankt waren. Hierzu überprüft die Schulleitung fortlaufend die Krankmeldungen von Kolleginnen und Kollegen.
Zur Verfahrenseinleitung ist die Schulleitung verpflichtet, der betroffenen Lehrkraft schriftlich ein BEM anzubieten. Innerhalb einer verbindlichen Frist von vier Wochen, kann die betroffene Lehrkraft entscheiden, ob sie BEM in Anspruch nimmt oder nicht. Dies wird von der Schulleitung dokumentiert. Nimmt die betroffene Person ein BEM in Anspruch, kann sie entscheiden ob BEM unter der Federführung der Schulleitung oder des Instituts für Lehrergesundheit (IfL) durchgeführt wird.
Alle an BEM beteiligten Teilnehmer, wie auf Wunsch hinzugezogene Experten, Mitglieder des örtlichen Personalrats, Schwerbehindertenvertreter und Gleichstellungsbeauftragte, sind dabei zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nach Beendigung des BEM wird ein Abschlussprotokoll gefertigt. Eine Kopie erhält neben der betroffenen Person, die ADD und soweit die betroffene Person zugestimmt hat, der örtliche Personalrat zur Kenntnis.
Weitere Details finden Sie in den Handreichungen (aktualisiert 12/23) zum BEM.