Auszahlung des Kindergeldes erfolgt zukünftig über die Familienkasse der Bundesanstalt für Arbeit
Das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz beauftragte mit dem EPOS-Schreiben vom 27.Juni 2018 alle Obersten Dienstbehörden, die Landtagsverwaltung sowie die Staatskanzlei die jeweiligen nachgeordneten Dienststellen über die ab dem 01.Oktober 2018 gültige Änderung der Zuständigkeit für die Auszahlung des Kindergeldes an die Berechtigten zu informieren.
Ab dem 01.10.2018 also wird die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Kindergeldanträgen und dessen Auszahlung von der Familienkasse des Landesamtes für Finanzen (LfF; früher OFD) auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) und deren Familienkasse übergehen. Damit wird die Auszahlung des Kindergeldes künftig getrennt von den sonstigen Bezügen/Gehältern erfolgen.
Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse der BA richtet sich dann künftig nach dem Wohnort der Kindergeldberechtigten. Für die meisten Anspruchsberechtigten ist die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland der BA in Mainz die örtlich zuständige Familienkasse. Die schon jetzt Anspruchsberechtigten werden alle ausführlich vom LfF nach den Sommerferien und Anfang Oktober auch noch durch die BA über die Umstellung informiert
Wird ein neuer Antrag auf Kindergeldzahlung gestellt, so kann dieser noch bis einschließlich 30. September 2018 – wie bisher - über die Familienkasse des LfF eingereicht werden, auch wenn die Bearbeitung der Anträge dort nur noch bis zum 17.09.2018 erfolgt. Die bis dahin noch nicht bearbeiteten Anträge werden dann vom LfF automatisch an die Familienkasse der BA zur Bearbeitung weitergeleitet, so dass alle Kindergeldzahlungen für den Monat Oktober 2018 und dann folgend von der Familienkasse der BA ausgezahlt werden.
Ab 01.10.2018 sollen die Anträge nur noch unter Verwendung des Formulars der BA gestellt werden, dann jedoch an die Familienkasse der BA direkt. Die Vordrucke sowie weitere Hinweise zum Kindergeld bei der BA finden sich auf deren Internetseite (www.familienkasse.de).
Bei Fragen zum Kindergeld ist dann ab dem 01.10.2018 auch ausschließlich die Familienkasse der BA zuständig. Aber erst ab dem 04.10. 2018 stehen den Beschäftigten dort wegen der Umstellung alle personenbezogenen Daten zur Verfügung, sodass diese dann auch erst ab diesem Zeitpunkt individuell beraten können. Allgemeine Fragen können an die kostenfreie Service- Rufnummer 0800 4 5555 35 der Familienkasse der BA gerichtet werden.
Das Landesamt für Finanzen entscheidet allerdings weiterhin eigenständig über die kindergeldabhängigen Bezüge- und Gehaltsbestandteile. Änderungen in den Verhältnissen sind deshalb auch nach dem Zuständigkeitswechsel immer auch dem Landesamt für Finanzen mitzuteilen!