Eigenbewirtschaftungsmittel für Studienfahrten, Schulwanderungen, Unterrichtsgänge, Klassen- und Kursfahrten im Haushaltsjahr 2017
Den öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz stehen im Haushaltsjahr 2017 Eigenbewirtschaftungsmittel für Studienfahrten, Schulwanderungen, Unterrichtsgänge, Klassen- und Kursfahrten in Höhe von 500.000,00 € zur Verfügung. Davon entfallen auf die berufsbildenden Schulen insgesamt 49.360,00 €. Der Anteil der berufsbildenden Schulen ist im Vergleich zum Vorjahr, um 1.115,00 € gestiegen (bei Erhöhung des Gesamtvolumens um 49.700,00 €).
Bei den berufsbildenden Schulen richtet sich die Verteilung der Mittel nach der Anzahl der jeweiligen Voll- und Teilzeitklassen. Geplant ist eine Zuweisung von 20,00 € je Vollzeitklasse. Die Teilzeitklassen erhalten jeweils wie in den Vorjahren ein Viertel der für die Vollzeitklassen geplanten Zuweisung (= 5,00 € je Teilzeitklasse).
Die Schulleitung ist berechtigt, in diesem der Schule zugewiesenen finanziellen Rahmen Schulfahrten gegenüber den Aufsichtspersonen als Dienstreisen zu genehmigen, so dass diese Reisekosten abrechnen können.
Da die für Schulfahrten zur Verfügung stehenden Eigenbewirtschaftungsmittel auch im letzten Haushaltsjahr nicht vollständig von den Schulen verausgabt wurden, werden die Schulen gebeten, so schnell wie möglich an die ADD zurückzumelden, in welchem Umfang Mittel nicht benötigt werden, damit diese anderen Schulen für Schulfahrten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden können. Nicht freigegebene Eigenbewirtschaftsmittel können anderen Schulen nicht zur Verfügung gestellt werden; sie verfallen am Ende des Haushaltsjahres.
Reisekosten müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten beantragt werden. Laut Rechtsauffassung des Ministeriums für Finanzen (Schreiben vom 30.12.2002, Az.: P1700 A-414) ist die Frist auch dann gewahrt, wenn die sachliche Richtigkeit innerhalb dieses Zeitraumes auf der jeweiligen Reisekostenabrechnung per Datum und Unterschrift der Schulleitung bestätigt wird. Beachten Sie bitte, dass bei Übernachtungen in einem Hotel eine detaillierte Rechnung (getrennt nach Übernachtung und Verpflegung) beigefügt wird. Freiplätze bezüglich Fahrt, Verpflegung und Unterkunft dürfen ausschließlich von den Aufsichtspersonen in Anspruch genommen werden. Wegen des Kassenschlusses der Reisekostenstelle sollten die letzten Reisekostenanträge bis zum 15.11.2017 vorgelegt werden.
Bitte weisen Sie als Örtliche Personalräte Ihre Kolleginnen und Kollegen darauf hin, dass Reisekosten für Schulfahrten beantragt werden können und achten Sie bitte mit darauf, dass die Rückmeldung nicht benötigter Mittel durch die Schule frühestmöglich erfolgt.