Beförderungsverfahren nach A14 zum 18. Mai 2015
Am 18. Mai 2015 werden landesweit an allen Schularten Kolleginnen und Kollegen zur Oberstudienrätin / zum Oberstudienrat befördert. Von den insgesamt 450 Beförderungsstellen stehen 118 Beförderungsstellen für die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen zur Verfügung.
Wie in den vorhergehenden Jahren werden ca. 80 % der Beförderungsstellen im Sektor 1, ca. 20 % im Sektor 2 und einige wenige im so genannten Pool vergeben.
Im Folgenden wird die Struktur des Beförderungsverfahrens zur Oberstudienrätin / zum Oberstudienrat nochmals in seinen wesentlichen Zügen erläutert:
Sektor 1
Den Schulen werden direkte Beförderungsmöglichkeiten zugewiesen. Diese werden in einem komplexen Modus errechnet, indem zunächst ein landesweiter Quotient gebildet wird. An den einzelnen Schulen wird dann die Anzahl der für eine Beförderung in Frage kommenden Lehrkräfte durch diesen Quotienten geteilt. Aus dieser Berechnung ergibt sich, dass etwa 90 Kolleginnen und Kollegen zum 18. Mai 2015 landesweit im Sektor 1 befördert werden können.
Sektor 2
Die Schulleiterinnen und Schulleiter schlagen der ADD Kandidatinnen und Kandidaten vor, die im Sektor 1 nicht zum Zuge kommen. Die ADD entscheidet dann in diesem Sektor auf Grund der Note der aktuellen Beurteilung über die Beförderung. Etwa 23 Kolleginnen und Kollegen werden zum 18. Mai 2015 über den Sektor 2 befördert werden können. Voraussichtlich wird die Vorschlagsliste aber wieder deutlich mehr Kandidatinnen und Kandidaten mit gleicher Note enthalten als es Beförderungsmöglichkeiten im Sektor 2 gibt. Deshalb werden neben der aktuellen Beurteilung in folgender Reihenfolge weitere Kriterien herangezogen:
- die Note der vorangegangenen Beurteilung,
- die Note des zweiten Staatsexamens,
- das Geschlecht,
- gegebenenfalls der Grad der Schwerbehinderung.
Pool
Von den 118 Beförderungsstellen entfallen 5 Beförderungsstellen auf den Pool und zwar für Kolleginnen und Kollegen, die nicht an der Schule präsent sind, weil sie sich im beispielsweise Erziehungsurlaub befinden und über keine aktuelle Beurteilung verfügen oder im Auslandsschuldienst tätig sind.
Den Schulen wurde mitgeteilt, wie viele Beförderungsmöglichkeiten ihnen im Sektor 1 zustehen. Die Schulleiterinnen und Schulleiter informieren die in Frage kommenden Kolleginnen und Kollegen über die Beförderungssituation an ihrer Schule und erörtern diese Vorschläge mit dem örtlichen Personalrat.
Lehrkräfte können auf die Teilnahme am Beförderungsverfahren verzichten. Ein Verzicht auf Teilnahme wird zwar schriftlich aktenkundig gemacht, erscheint aber nicht in der Personalakte.