Datenschutz: Umgang mit personenbezogenen Daten bei dienstlicher Nutzung eines privaten PC oder Notebooks
Sofern Lehrkräfte im häuslichen Arbeitszimmer personenbezogene Daten verarbeiten gilt maßgeblich die Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 17. April 2003.
In übersichtlicher Form finden sich Informationen zum Einsatz von digitalen Medien in der Schule und zum Datenschutz im Handbuch Schule.Medien.Recht, das vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) im Rahmen des Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“ herausgegeben wurde.
Ein kompaktes Merkblatt mit Hinweisen zu Datenschutz und Datensicherheit und darüber hinaus die einzelnen Bausteine des Handbuches finden sie auf medienkompetenz.bildung-rp.de - 10 Punkte Programm - Jugendmedienschutz - Schule.Medien.Recht - Download oder hier.