Banner Top

Informationsrecht des BPR BBS über die getroffenen Stufenfestsetzungsentscheidungen nach § 30 Landesbesoldungsgesetz  

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) hält laut Aussage der ADD ein Mitbestimmungsrecht bzw. ein Informationsrecht der Bezirkspersonalräte über die Festsetzung der Erfahrungsstufen (ehemals Dienstaltersstufen) bei neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen im Beamtenverhältnis für nicht zulässig, da die Stufenfestsetzungsbescheide Teil der Personalakte seien und sich damit dem Informationsrecht der Personalräte entzögen.

Darüber hinaus hat das ISIM Zweifel, ob die Vorlage der Stufenfestsetzungsbescheide für die Aufgabenerfüllung der Bezirkspersonalräte überhaupt erforderlich sei. Die Bezirkspersonalräte vertreten hingegen die Auffassung, dass eine Zustimmung zu einer Einstellung nur erfolgen könne, wenn seitens der Personalvertretung die korrekte Einstufung nachvollzogen werden könne. 

Die Bezirkspersonalräte der Schulen werden an dieser Stelle mit Nachdruck ihr Informationsrecht bzw. Mitbestimmungsrecht einfordern.

 

Bürozeiten des Bezirkspersonalrats:

Montag         09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag   09:00 - 15:00 Uhr
Freitag           09:00 - 13:00 Uhr
   
Tel:
0651 9494-439
Fax:
0651 9494-422
Mail:
BPR.BBS@add.rlp.de