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Schulfahrten

Mit Schreiben vom 17.09.2020 informiert der Leiter der Abteilung Schulen bei der ADD, Hr. Raimund Leibold, zu folgenden Sachverhalten:

Schulfahrten nach den Herbstferien

Die Buchung von Schulfahrten ins Inland ist unter Beachtung der jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnungen wieder möglich.                                             
Ggf. anfallende Stornokosten werden vom Land jedoch nicht mehr bezahlt. (Deshalb: Entsprechende Reisebedingungen aushandeln bzw. Einverständnis zur Stornogebührenübernahme durch Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler einholen)

Schulfahrten ins Ausland dürfen noch nicht wieder gebucht werden.

Schulfahrten, die vor dem 10. März 2020 gebucht wurden (und nach den Herbstferien bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres stattfinden sollen)

Schulfahrten im Inland sind wieder möglich.

Schulfahrten ins Ausland müssen abgesagt werden.

Stornokosten werden übernommen für vor dem 10.03.2020 gebuchte Reisen, die nach den Herbstferien und bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres stattfinden sollten und wegen der Infektionslage abgesagt wurden.
Die Anträge zur „Abrechnung von Stornierungskosten (Schüleraustausch, Exkursionen…)“ sind bis zum 26.Oktober 2020 einzureichen und können hier heruntergeladen werden.

 

 

Bürozeiten des Bezirkspersonalrats:

Montag         09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
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