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Fehlender Dienstunfallschutz bei Teilnahme an schulischen Dienstveranstaltungen vor dem eigentlichen Verbeamtungstermin

In seinem Schreiben an alle öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz vom 06. Juni 2023 formuliert  Herr Leibold, dass keine Bedenken bestehen, wenn Lehrkräfte, die zum ersten Schultag verbeamtet werden, an Konferenzen in der letzten Ferienwoche teilnehmen, wenn dies seitens Schulleitung und BewerberIn gewünscht ist.

Nach Ansicht des BPR BBS bestehen hier jedoch erhebliche Bedenken, da zu diesem Zeitpunkt noch kein Dienstunfallschutz für die betroffenen Lehrkräfte besteht

Örtliche Personalräte sollten die Gegegebenheiten an ihrer Schule klären und ihre Schulleitungen gegebenenfalls daran erinnern, dass die Teilnahme von zukünftigen Kolleginnen und Kollegen vor dem Verbeamtungstermin auf eigenes Risiko erfolgt.

 

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