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Erläuterungen zum Ausschreibungsverfahren der ADD zur Einführung von Lehrkräften für Fachpraxis in das Einweisungsjahr zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer mit beratenden Aufgaben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund einer Vielzahl von Anfragen möchten wir mit dieser BPR-Information das Ausschreibungsverfahren der ADD zur Einführung von Lehrkräften für Fachpraxis in das Einweisungsjahr zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer mit beratenden Aufgaben erläutern und damit nachvollziehbar machen. Wir bitten Sie, diese Information auch insbesondere den Kolleginnen und Kollegen aus der Fachpraxis zugänglich zu machen.

 

Die Verwaltungsvorschrift über die Einführung und Aufgaben der Fachlehrer/innen mit beratenden Aufgaben stellt den fachlichen und didaktisch-methodischen Bezug in den Vordergrund.  

Dabei erfolgt zunächst eine Einteilung in den gewerblich-technischen, den hauswirtschaftlich-sozialpflegerischen und den bürotechnischen Bereich. Es ist sowohl möglich, die Ausschreibungsprofile eng orientiert an einer Fachrichtung zu formulieren als auch durch die Stärkung des Profils in Bezug auf besondere Aufgabenbereiche – wie beispielsweise die Begleitung der Entwicklungen im BVJ-I oder die Weiterentwicklung der Berufsorientierung im BVJ-S/E – die Möglichkeit der Übertragung des Aufgabengebietes des Fachlehrers mit beratenden Aufgaben zu schaffen. Die ADD vertritt dabei die Position, dass aufgrund der in der Verwaltungsvorschrift formulierten Priorisierung des fachlichen und didaktisch-methodischen Bezugs, sich bei der Gestaltung der konkreten Stellenausschreibungen primär eng an Fachrichtungen orientiert werden soll.

Entsprechend dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG - Fußnote zu Besoldungsgruppe A 12) können in die Besoldungsgruppe A 12 nur Beamtinnen / Beamte eingestuft werden „(…) die die Prüfung von Lehrern für das Lehramt des Fachlehrers mit beratenden Aufgaben für den praktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen bestanden haben; höchstens jedoch 20 v.H. der Gesamtzahl der planmäßigen Beamten der Laufbahnen des Lehrers für Fachpraxis (…)“. 

Die Festlegung der Fachrichtungen, in denen eine Ausschreibung erfolgt, orientiert sich ebenfalls an diesem 20 %-Schlüssel. Im Rahmen einer Organisationsentscheidung des Landes werden den Fachrichtungen, in denen Einweisungsmöglichkeiten ausgeschrieben werden sollen, regionale Beratungsgebiete zugewiesen, die jeweils von den drei Fachreferaten BBS analog eines bestehenden Beratungsbedarfs festgelegt werden. 

Bewerben können sich Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis im Beamtenverhältnis mit einer Dienstzeit von mindestens 10 Jahren, davon mindestens vier Jahre in der Besoldungsgruppe A 11. Bei der Ernennung zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer mit beratenden Aufgaben müssen lt. Laufbahnverordnung 5 Jahre in der Besoldungsgruppe A 11 erfüllt sein. 

Bewerben können sich Lehrkräfte, die bereits an einer der Schulen innerhalb des regionalen Beratungsgebiets tätig sind, da Gegenstand der o. g. Stellenausschreibung nur die Übertragung eines Aufgabengebietes nach der Laufbahnverordnung ist und es sich hierbei nicht um die Besetzung einer vakanten Stelle handelt. 

Gegebenenfalls kann eine Einweisungsmöglichkeit in einem Beratungsgebiet auch so ausgeschrieben sein, dass auch Bewerbungen zugelassen werden, die von außerhalb des Beratungsgebietes erfolgen. Sofern in einem solchen Fall eine Bewerberin / ein Bewerber von einer außerhalb des Beratungsgebietes befindlichen Schule zum Zuge kommt, muss sie / er sich in das Beratungsgebiet versetzen lassen.

Mit den an den Ausschreibungsmodalitäten von Einweisungsmöglichkeiten zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer mit beratenden Aufgaben vorgenommenen Änderungen will die ADD Widersprüchen von Kolleginnen und Kollegen in vorangegangenen Ausschreibungsverfahren oder auch entsprechenden Gerichtsentscheiden Rechnung tragen.

 

Mit kollegialen Grüßen

 

Willi Detemple

Vorsitzender BPR BBS          

 

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