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Eigenbewirtschaftungsmittel für Studienfahrten, Schulwanderungen, Unterrichtsgänge, Klassen- und Kursfahrten im Haushaltsjahr 2019

Den öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz stehen im Haushaltsjahr 2019 Eigenbewirtschaftungsmittel für Studienfahrten, Schulwanderungen, Unterrichtsgänge,Klassen- und Kursfahrten in Höhe von wiederum 500.000,00 € zur Verfügung. Davon entfallen auf die berufsbildenden Schulen insgesamt 47.760,00 €.

Bei den berufsbildenden Schulen richtet sich die Verteilung der Mittel nach der Anzahl der jeweiligen Voll- und Teilzeitklassen. Für jede Vollzeitklasse erfolgt eine Zuweisung von 20,00 €. Die Teilzeitklassen erhalten, wie in den Vorjahren, ein Viertel der für die Vollzeitklassen geplanten Zuweisung (= 5,00 € je Teilzeitklasse).

Die Schulleitung ist berechtigt, in diesem der Schule zugewiesenen finanziellen Rahmen Schulfahrten gegenüber den Aufsichtspersonen als Dienstreisen zu genehmigen, so dass diese Reisekosten abrechnen können.

 

Da die für Schulfahrten zur Verfügung stehenden Eigenbewirtschaftungsmittel auch im letzten Haushaltsjahr nicht vollständig von den Schulen verausgabt wurden, werden die Schulen gebeten, so schnell wie möglich (spätestens bis 01.11.2019) an die ADD (Referat 32) zurückzumelden, in welchem Umfang Mittel nicht benötigt werden, damit diese Mittel anderen Schulen auf deren Antrag zusätzlich für Schulfahrten zur Verfügung gestellt werden können. Nicht freigegebene Eigenbewirt-schaftungssmittel verfallen ansonsten am Ende des Haushaltsjahres.

Reisekosten müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten beantragt werden. Laut Rechtsauffassung des Ministeriums für Finanzen (Schreiben vom 30.12.2002, Az.: P1700 A-414) ist die Frist auch dann gewahrt, wenn die sachliche Richtigkeit innerhalb dieses Zeitraumes auf der jeweiligen Reisekostenabrechnung per Datum und Unterschrift der Schulleitung bestätigt wird.

Beachten Sie bitte, dass bei Übernachtungen in einem Hotel eine detaillierte Rechnung (getrennt nach Übernachtung und Verpflegung) beigefügt wird.

Freiplätze bezüglich Fahrt, Verpflegung und Unterkunft dürfen ausschließlich von den Aufsichtspersonen in Anspruch genommen werden.

Wegen des Kassenschlusses der Reisekostenstelle sollten die letzten Reisekostenanträge bis zum 15.11.2019 dem Landesamt für Finanzen, Reisekostenstelle Birkenfeld, vorliegen.

Bitte weisen Sie als Örtliche Personalräte Ihre Kolleginnen und Kollegen darauf hin, dass Reisekosten für Schulfahrten beantragt werden  können und achten Sie bitte mit darauf, dass die Rückmeldung nicht benötigter Mittel durch die Schule
 frühestmöglich erfolgt bzw. bei Bedarf zusätzliche Mittel für Schulfahrten bei der ADD beantragt werden.

Bürozeiten des Bezirkspersonalrats:

Montag         09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
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Donnerstag   09:00 - 15:00 Uhr
Freitag           09:00 - 13:00 Uhr
   
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