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Lehreraustausch zwischen den Bundesländern

In einem Schreiben der ADD von Ende Oktober 2016 wurden alle Schulen in Rheinland-Pfalz über die Neuregelung des Lehreraustauschs zwischen den Bundesländern in Kenntnis gesetzt.

Möchten sich Kolleginnen und Kollegen in ein anderes Bundesland versetzen lassen, müssen sie ihren Versetzungsantrag zunächst unter www.add.rlp.de online stellen. Im Anschluss sind vier unterschriebene Ausfertigungen des ausgedruckten Antrags möglichst bis zum 31.12. des Jahres auf dem Dienstweg bei der ADD Trier (Referat 31) einzureichen. Bewerben sich Kolleginnen und Kollegen in mehreren Bundesländern, müssen sie jeweils vier weitere Ausfertigungen einreichen.

Bereits eingereichte Anträge bleiben laut Auskunft der ADD von dieser Neuregelung unberührt.

 

 

Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme am Tauschverfahren?

  • Das zuständige Fachreferat muss die Freigabe erteilt haben.
  • Das Zielland muss die Lehrbefähigung/Ausbildung anerkennen.

Wer kann am Tauschverfahren teilnehmen?

  • verbeamtete und unbefristet beschäftigte Lehrkräfte
  • beurlaubte Lehrkräfte/Lehrkräfte in Elternzeit
        • Sie können allerdings nur einbezogen werden, wenn sie im Fall einer Versetzung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens auch tatsächlich zur Dienstaufnahme im anderen Bundesland bereit sind.

Wichtig:

Rheinland-Pfalz beteiligt sich ausschließlich zum 01.08. jeden Jahres am Tauschverfahren. Die Anträge müssen 6 Monate vor dem Termin, also bis spätestens 31.01. jeden Jahres gestellt werden.

Die Tauschverhandlungen finden i.d.R. Ende März/Anfang April statt. Anschließend informiert die ADD die Antragstellerinnen und Antragsteller zeitnah über das Ergebnis der Verhandlungen.

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