Liebe Kolleginnen und Kollegen,
während der Sommerferien ist das Büro des Bezirkspersonalrates der staatlichen Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen in der Zeit von
Montag, 21.07.2025 bis Freitag, 01.08.2025 nicht besetzt.
In dieser Zeit finden keine Sitzungen des Bezirkspersonalrates BBS statt bzw. stehen keine Vertreterinnen und Vertreter des BPR für Gesprächstermine zur Verfügung. Das Geschäftszimmer des BPR BBS ist wieder ab Montag, 04. August 2025 besetzt.
Am Mittwoch, dem 06. August 2025 findet wieder eine BPR-Sitzung statt.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien gute Erholung, Gesundheit und alles Gute.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr BPR
Einstellungen in die Lehramtsausbildung zum 01.05.2025
1. Übernahme in den Vorbereitungsdienst
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zum 01.05.2025 erfolgte auf Grundlage der Lehramtsanwärter-Zulassungsverordnung, die eine Ausbildungsplatzhöchstzahl für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen von 135 vorsieht.
Die Bewerberzahl ist im Vergleich zum Termin 01.11.2024 gesunken, ebenso sinken die Einstellungszahlen weiter. Zum Einstellungstermin 01.05.2025 lagen insgesamt 86 Bewerbungen vor, von denen 46 die Zulassungsvoraussetzungen erfüllten.
Von den 46 zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern nahmen 2 (beide Quereinsteiger) die ihnen angebotenen Ausbildungsstellen aus unterschiedlichen Gründen nicht an, so dass zum 01.05.2025 lediglich 44 Referendarinnen/Referendare sowie Quereinsteiger/-innen in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen eingestellt wurden, hiervon 20 mit einer Lehramtsausbildung für berufsbildende Schulen und 12 der Ersten Staatsprüfung für Gymnasien bzw. für den Sekundarbereich 2 sowie 12 Quereinsteiger/-innen, also Bewerber/-innen, die keine lehramtsbezogene Hochschulprüfung oder Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt haben.
Aufgrund der geringen Bewerberzahlen wurden für den Einstellungstermin 01.05.2025 keine Fachhöchstzahlen festgelegt.
Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Bewerbungs- und Einstellungssituation in den Vorbereitungsdienst seit dem Jahr 2018:
Die Zuweisung der Referendarinnen/Referendare sowie der Quereinsteiger/-innen auf die Schulaufsichtsbezirke weist die nachfolgende Tabelle aus:
Für den Zulassungstermin 01. Mai 2025 fanden für den Quereinstieg ausschließlich nachfolgende Fachrichtungen Berücksichtigung:
Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Fächerkombinationen und deren Häufigkeit der eingestellten Referendarinnen/Referendare und Quereinsteiger/-innen:
Für den Zulassungstermin 01. November 2025 finden für den Quereinstieg ausschließlich nachfolgende Fachrichtungen Berücksichtigung:
2. Einstellungen im Rahmen des Seiteneinstiegs zum 01.05.2025
Im Rahmen des Seiteneinstiegs wurden zum 01.05.2025 in den Schulaufsichtsbezirken Neustadt, Koblenz und Trier vier Bewerberinnen und vier Bewerber in die pädagogische Zusatzausbildung übernommen:
Für Einstellungen im Wege des Seiteneinstiegs zum 01.11.2025 sind nachfolgende Bedarfsfächer ausgeschrieben:
3. Fachlehrer/-innen und Lehrkräfte für Fachpraxis – Zulassung zur pädagogischen Ausbildung zum 01.05.2025
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- Zulassung zur pädagogischen Ausbildung als Fachlehrer/-in
In den Schulaufsichtsbezirken Neustadt, Koblenz und Trier wurden zum 01.05.2025 insgesamt 11 Bewerber/-innen zur pädagogischen Ausbildung als Fachlehrer/-in zugelassen:
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- Zulassung zur pädagogischen Ausbildung als Lehrer/-in für Fachpraxis
In den Schulaufsichtsbezirken Neustadt, Koblenz und Trier wurden zum 01.05.2025 insgesamt 16 Bewerber/-innen zur pädagogischen Ausbildung als Lehrer/-in für Fachpraxis zugelassen:
Lehrkräfte als Opfer von Gewalt
Zur allgemeinen Information hat der BPR im Bereich BPR-Service/Handreichungen das Schreiben „Lehrkräfte als Opfer von Gewalt“ (ADD) aus dem Jahr 2020 online bereitgestellt. Dieses Dokument enthält Richtlinien und Verfahren für den Umgang mit rechtswidrigen Angriffen auf Lehrkräfte. Ziel ist es, die straf-, zivil- und dienstrechtliche Abwicklung solcher Vorfälle zu erleichtern und persönliche Nachteile durch mögliche Versäumnisse zu vermeiden. Zudem wird ein verbindlicher Rahmen mit spezifischen Informations- und Handlungsverpflichtungen festgelegt.
Freistellung von örtlichen Personalräten
Aus aktuellem Anlass finden Sie die Rahmenbedingungen für die Freistellung der örtlichen Personalvertretungen im Bereich BPR-Service - Handreichungen als PDF hinterlegt.