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Die richtige Einstufung bringt mehr Gehalt …eine Information auch für örtliche Personalräte

Als Angestellte/r im öffentlichen Schuldienst werden Sie nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Ihre Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe entspricht festgelegten Tätigkeitenniveaus. Innerhalb dieser Entgeltgruppen werden Entgeltstufen durchlaufen (ES 1 - ES 5). Diese Stufenzuordnung wird bei Ihrer Einstellung festgelegt.

Eine höhere Stufenzuordnung ist möglich, wenn

a) eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt und

b) wenn förderliche Zeiten anerkannt werden können.

Die ADD erkennt pädagogische Tätigkeiten (auch bei anderen Arbeitgebern) als einschlägige Berufserfahrung oder förderliche Zeit an und gewährt damit eine höhere Einstufung als die Eingangsstufe 1. Die Personalräte haben dabei ein Mitbestimmungsrecht.

In der Stufe 1 bleibt man im Regelfall ein Jahr, in Stufe 2 zwei Jahre, in Stufe 3 drei Jahre, in Stufe 4 vier Jahre und in Stufe 5 fünf Jahre. 

Bei Einstellung in den Schuldienst erhalten Sie als VertragsnehmerIn einen Vordruck: „Erklärung über Beschäftigungszeiten/Jahrespraktika zur Stufenfestsetzung nach § 16 TV-L“. Diesen Vordruck sollten Sie gewissenhaft und lückenlos ausfüllen, denn er ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer Entgeltstufen. Je nach Eingruppierung kann die monatliche Differenz zwischen Entgeltstufe 1 und 2 bis zu 300 Euro betragen.

Beim Abschluss von PES-Verträgen ist diese Einstufung wesentlicher Bestandteil der Mitbestimmung durch den Örtlichen Personalrat!

 

 

Bürozeiten des Bezirkspersonalrats

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

Tel: 0651 9494-439
Fax: 0651 9494-422

Mail: BPR.BBS@add.rlp.de