Die richtige Einstufung bringt mehr Gehalt …eine Information auch für örtliche Personalräte
Als Angestellte/r im öffentlichen Schuldienst werden Sie nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Ihre Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe entspricht festgelegten Tätigkeitenniveaus. Innerhalb dieser Entgeltgruppen werden Entgeltstufen durchlaufen (ES 1 - ES 5). Diese Stufenzuordnung wird bei Ihrer Einstellung festgelegt.
Die Einstufung von beschäftigten Lehrkräften: Anerkennung förderlicher Zeiten und einschlägiger Berufserfahrung
Mit Schreiben vom 10.12.2013 wurden die Bezirkspersonalräte durch Herrn Süssmann (Abteilungsleiter Schulen ADD) über wesentliche Eckpunkte im Rahmen der Stufenfestsetzung gemäß § 16 TV-L informiert, die auf Initiative des Ministeriums für Finanzen und des MBWWK künftig anzuwenden sind. Wichtige Eckpunkte sind: