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Klare Regeln für´s Kopieren

Seit dem 1. Januar 2013 gelten klare Regeln für das digitalisieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus Büchern und sonstigen Werken. Weil die Rechtslage doch alles andere als übersichtlich ist, haben die Länder gemeinsam mit Bildungs- und Schulbuchverlagen ein Regelwerk zur Handhabung geschaffen.

Auf einer neu installierten Website können wir uns ausführlich über „was geht“ und „was geht nicht“ informieren. Zudem erhält man diese Info´s zusätzlich durch eine Broschüre.

(Aktualisiert 12/23)

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