Vertretungspläne auf der Schulhomepage
In jüngster Zeit wenden sich einige örtliche Personalräte an den BPR mit Anfragen zur Veröffentlichung der Vertretungspläne auf der Schulhomepage. Eine Anfrage beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz hat ergeben, dass es zwar grundsätzlich keine datenschutzrechtlichen Bedenken gibt, wenn das Einstellen des Vertretungsplans in einem kennwortgeschützten Bereich für Lehrkräfte und Schüler erfolgt. Im Umkehrschluss wird es aber datenschutzrechtlich für nicht zulässig erachtet, Vertretungspläne ohne einen entsprechenden Passwortschutz in ein Internetportal zu stellen.
Klare Regeln für´s Kopieren
Seit dem 1. Januar 2013 gelten klare Regeln für das digitalisieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus Büchern und sonstigen Werken. Weil die Rechtslage doch alles andere als übersichtlich ist, haben die Länder gemeinsam mit Bildungs- und Schulbuchverlagen ein Regelwerk zur Handhabung geschaffen.
Auf einer neu installierten Website können wir uns ausführlich über „was geht“ und „was geht nicht“ informieren. Zudem erhält man diese Info´s zusätzlich durch eine Broschüre.