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Bezirkspersonalrat moniert fehlerhafte Personalstammdatenbblätter

Im Dezember 2013 wurden den Lehrkräften in Rheinland-Pfalz Datensatzausdrucke in Form eines Personalstammblattes zugesandt, um die Kollegen über die in der Dienststellen vorliegenden Personaldaten gemäß § 4, Nr. 5, Abs. 1 der Dienstvereinbarung zu IPEMA zu informieren. Wie sich herausstellte war ein großer Teil dieser Datensatzausdrucke fehlerhaft. Unter Hinweis auf sein  Wächteramt hat der Bezirkspersonalrat die Dienststelle aufgefordert, zu den im Folgenden angeführten Aspekten Stellung zu beziehen und die erforderlichen Nachbesserungen zu veranlassen: 

 

  • Die verschickten Datenblätter müssten für eine Nachvollziehbarkeit und auch um eine Vollständigkeitsprüfung vornehmen zu können auch die Leerfelder enthalten, da ansonsten die Kolleginnen und Kollegen nicht erkennen können, ob alle wesentlichen Daten erfasst wurden.
  • Die in IPEMA gespeicherten Daten müssen korrekt sein und mit anderen Datensammlungen wie beispielsweise der Personalakte übereinstimmen. 
  • Der Hinweis auf migrationsbedingt unzutreffende Datumsfelder / Datenfelder zeigt ein Problem, für das eine technische Lösung gefunden werden muss. Unseres Erachtens muss ein System auch die Daten korrekt darstellen können, die vor seiner Produktivsetzung entstanden sind. 
  • Aus der § 4, Nr. 5, Abs. 3 der Dienstvereinbarung ergibt sich, dass jede / jeder Beschäftigte einen Anspruch auf die Darstellung der durchgeführten erforderlichen Korrekturen hat.
  • Die Vergabe zusätzlicher abweichender Personalnummern ohne vorherige Mitteilung an die Beschäftigten halten wir für in hohem Maße problematisch, da die Beschäftigten abhängig vom Ansprechpartner (ADD, OFD, MBWWK) mit unterschiedlichen Personalnummern umgehen müssen.
  • Die Dienststelle muss sicherstellen, dass im Einzelfall gewährleistet ist, dass jeweils ein Abgleich mit der Personalakte oder sonstigen heranzuziehenden Unterlagen erfolgt, um eine Benachteiligung der Beschäftigten durch die Verwendung fehlerhafter Daten auszuschließen.

 

Bürozeiten des Bezirkspersonalrats:

Montag         09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag   09:00 - 15:00 Uhr
Freitag           09:00 - 13:00 Uhr
   
Tel:
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Fax:
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