Informationen zum Beförderungsverfahren zur Oberstudienrätin /zum Oberstudienrat am 18.Mai 2015

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Bezirkspersonalrat der staatlichen Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen möchte in der Form einer Sonderinformation über das diesjährige Beförderungsverfahren zur Oberstudienrätin / zum Oberstudienrat informieren, insbesondere auch deshalb, weil sich die Durchführung des Verfahrens im Hinblick auf die zunächst vorgesehene Stellenverteilung im sogenannten Sektor 2 auch in diesem Jahr wieder als sehr problematisch erwies. 

 

Landesweit standen den Berufsbildenden Schulen 118 Beförderungsstellen zur Verfügung, von denen 5 auf den Sonderpool (Lehrkräfte, die nicht an der Schule präsent sind und über keine aktuelle dienstliche Beurteilung verfügen)  entfielen. Von den verbleibenden 113 Beförderungsmöglichkeiten konnten bisher im ersten Sektor 87 Stellen den Schulen direkt zugeteilt werden. Die Entscheidung, wer im Sektor 1 befördert werden soll, wird in der Schule getroffen und der ADD zur Prüfung vorgelegt. Bis auf drei Stellen sind zum 18. Mai 2015 alle Beförderungen im Sektor 1 vollzogen worden. Diese Beförderungsmöglichkeiten wurden blockiert, da die ADD das diesjährige Beförderungsverfahren an insgesamt fünf berufsbildenden Schulen aus Gründen, die weiter unten erläutert werden, angehalten hat. 

Im Sektor 2 erfolgt ein landesweites Ranking. Dafür standen in diesem Jahr 23 Beförderungsstellen, die durch die ADD vergeben werden, zur Verfügung. Die Auswahl der Lehrkräfte im Sektor 2 erfolgt aufgrund des in der aktuellen dienstlichen Beurteilung erreichten Punktwerts. Berücksichtigt werden alle beförderungsfähigen Lehrkräfte, soweit sie nicht zur Beförderung im  Sektor 1 vorgesehen sind, dem Sonderpool zugeordnet waren oder wenn sie auf eine Teilnahme am Beförderungsverfahren 2015 verzichtet haben. Alle zum 18.05.2015 ursprünglich im Sektor 2 zur Beförderung vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen verfügen über den Punktewert 15 bzw. 14. 

An fünf berufsbildenden Schulen in zwei Schulaufsichtsbezirken sollten aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden Beurteilungen überproportional viele Kolleginnen und Kollegen im Sektor 2 befördert werden. Die ADD hat an diesen Schulen das Beförderungsverfahren zum 18.05.2015 angehalten, da sie der Auffassung ist, dass alle Studienrätinnen und Studienräte einen Anspruch auf ein ermessensfehlerfreies, gerechtes und die Chancengleichheit berücksichtigendes Beförderungsverfahren haben. 

Durch die sich aufgrund der vorliegenden Beurteilungen ergebende Verteilung der Beförderungen im Sektor 2 sieht die ADD diesen Anspruch infrage gestellt. 

Der Bezirkspersonalrat BBS hat sich an dieser Stelle der Auffassung der ADD angeschlossen. Wir sind, wie schon in den Jahren 2010 und 2014, der Ansicht, dass auch zum Beförderungstermin 2015 offensichtlich ein für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen landesweit vergleichbarer Maßstab nicht angewendet worden ist. Der BPR BBS bezieht sich bei seinen Erwägungen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02. März 2000 (AZ. 2 C 7/99) zur Klage eines rheinland-pfälzischen Polizeihauptmeisters über die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Beurteilung, in dem es heißt: „Das Gebot der Einheitlichkeit des Beurteilungsmaßstabs bezieht sich auf sämtliche Beamten des Dienstherren, für welche die Beurteilungsbestimmungen der obersten Dienstbehörde gelten, und nicht nur auf Beurteilungen, die von demselben Beurteiler erstellt oder im Geschäftsbereich derselben nachgeordneten Behörde abgegeben werden.“ 

Bei 23 Beförderungsmöglichkeiten im Sektor 2 für insgesamt landesweit 67 berufsbildende Schulen fällt – ohne Berücksichtigung der Schulgröße - statistisch nur auf etwa jede dritte berufsbildende Schule eine Beförderungsmöglichkeit im Sektor 2, und nicht bis zu drei auf eine einzige berufsbildende Schule bei einem Beförderungstermin bzw. bis zu 7 Beförderungen aus dem Sektor 2 an einer einzigen Schule bei einer Querbetrachtung der Schulen über den Zeitraum von 2009 bis 2014. 

Der BPR BBS geht davon aus, dass bei einer Anwendung eines landeseinheitlichen Maßstabes zur Erstellung von dienstlichen Beurteilungen im diesjährigen Beförderungsverfahren im Sektor 2 ein Ergebnis zutage getreten wäre bzw. treten würde, das zu einer aus unserer Sicht gerechteren Verteilung der Beförderungsmöglichkeiten im Sektor 2 führt.  

Die Entscheidung der ADD, an den 5 berufsbildenden Schulen die Beurteilungen aller Kolleginnen und Kollegen, die am diesjährigen Beförderungsverfahren teilgenommen haben, zu überprüfen ist darin begründet, dass die nachträgliche Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen im Sinne der Anwendung eines gebotenen einheitlichen Beurteilungsmaßstabes dann alle Kolleginnen und Kollegen umfassen muss, die an der entsprechenden Schule am Beförderungsverfahren teilnehmen. Dies bedeutete, dass alle in Sektor 1 und 2 für eine Beförderung vorgesehene Kolleginnen und Kollegen und auch diejenigen, die nicht für eine Beförderung vorgesehen waren, in die Überprüfung ihrer Beurteilung einbezogen werden. Der BPR BBS hat sich dafür eingesetzt, dass den Kolleginnen und Kollegen jederzeit die Entscheidung, vom Verfahren zurückzutreten, offen bleibt, was seitens der ADD auch eingeräumt wurde und auch dafür, dass den Kolleginnen und Kollegen ein angemessenes Zeitraster bleiben sollte, die notwendigen Unterrichtsbesuche vorzubereiten. 

Zum offiziellen Beförderungstermin am 18. Mai 2015 wurden nicht nur an diesen 5 Schulen die vorgesehenen Beförderungen im Sektor 1 und im Sektor 2 noch nicht ausgesprochen. Aufgrund von Eingaben gegen die beabsichtigte Verfahrensweise der ADD und im Hinblick auf einen offenen Verfahrensausgang des Überprüfungsverfahrens an den 5 Schulen wurden seitens der ADD alle Beförderungsmöglichkeiten des Sektors 2 (23) zum 18. Mai 2015 blockiert. Das bedeutet, dass zum eigentlichen Beförderungstermin 18. Mai 2015 keine Beförderung aus dem Sektor 2 zur Oberstudienrätin / zum Oberstudienrat erfolgen konnte. 

Der BPR BBS wird mit Nachdruck darauf hinwirken, dass die Überprüfungsverfahren möglichst zügig zum Abschluss gebracht werden, sodass die 23 Beförderungsmöglichkeiten aus dem Sektor 2 zeitnah umgesetzt werden können. Durch mögliche juristische Auseinandersetzungen können wir aber nicht ausschließen, dass es auch zu größeren zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Finanzielle Einbußen entstehen erst durch eine mehr als dreimonatige Verzögerung, da entsprechende Nachzahlungen nur für diesen Zeitraum erfolgen.

Die Mitglieder des Bezirkspersonalrates BBS hoffen, dass diese Mitteilungen helfen, das Handeln der ADD, das mit Billigung unseres Gremiums erfolgte bzw. erfolgt, transparent zu machen, und wir hoffen auf Verständnis in den Schulen und auch bei den Betroffenen. Für eine Personalvertretung muss die Herstellung von Chancengleichheit der Kolleginnen und Kollegen ein sehr wichtiges Gut sein!  

 

Mit kollegialen Grüßen

gez. Willi Detemple, Vorsitzender BPR BBS